Bürgerinfo - Stadt Lauchhammer

Vorlage - 2007/022/IV 3.Ä.  

 
 
Betreff: 3. Änderungssatzung zur Satzung über die Straßenreinigung, Laubentsorgung und den Winterdienst und die Erhebung von entsprechenden Gebühren der Stadt Lauchhammer (Reinigungs- und Gebührensatzung der Stadt Lauchhammer) vom 6. September 2007, zuletzt geändert durch die 2. Änderungssatzung vom 9. Dezember 2010
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Einreicher:1. Bürgermeister
2. Bieback
Federführend:Amt IV Bearbeiter/-in: Sanne, Anja
Beratungsfolge:
Wirtschafts-, Bau-, Verkehrs- und Umweltausschuss Vorberatung
21.11.2012 
15. Sitzung des Wirtschafts-, Bau-, Verkehrs- und Umweltausschusses ungeändert beschlossen   
Hauptausschuss Vorberatung
28.11.2012 
18. Sitzung des Hauptausschusses    
Stadtverordnetenversammlung Entscheidung
04.12.2012 
19. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung ungeändert beschlossen  (12/12/37)
Anlagen:
Anlage 1 - 3. Änderungssatzung (PDF)
Anlage 2 zur BV 2007/022/IV 3.Ä.

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer beschließt die

3. Änderungssatzung zur Satzung über die Straßenreinigung, Laubentsorgung und den Winterdienst und die Erhebung von entsprechenden Gebühren der Stadt Lauchhammer (Reinigungs- und Gebührensatzung der Stadt Lauchhammer) vom 6. September 2007, zuletzt geändert durch die 2. Änderungssatzung vom 9. Dezember 2010 gemäß Anlage 1 und nimmt die Kalkulation zustimmend zur Kenntnis.

 


Sachverhalt

Die Satzung über die Straßenreinigung, Laubentsorgung und den Winterdienst und die Erhebung von entsprechenden Gebühren der Stadt Lauchhammer regelt die Verfahrensweise zur Durchführung sowie Gebührenerhebung zur Straßenreinigung, Laubentsorgung sowie zum Winterdienst.

 

Gemäß § 6 Abs. 1 Satz 1 Kommunalabgabengesetz (KAG) für das Land Brandenburg sind Benutzungsgebühren zu erheben, wenn eine Einrichtung oder Anlage überwiegend dem Vorteil einzelner Personen oder Personengruppen dient, sofern nicht ein privatrechtliches Entgelt gefordert wird.

 

Bei diesen Einrichtungen oder Anlagen sind die Benutzungsgebühren laut § 6

Abs. 3 KAG des Landes Brandenburg spätestens alle 2 Jahre zu kalkulieren.

 

Die letzte Kalkulation der Gebühren für die Straßenreinigung, Laubentsorgung und den Winterdienst erfolgte 2010.

 

 


Finanzielle Auswirkungen                                          ja

 

Vorgang entspricht dem Haushaltsplan               [ X ] Ja                            [  ] Nein

 

Produkt:

 

545

 

 

 

 

 

Kostenträger:

 

545.1.01.01

 

 

 

 

 

Kostenstelle:

 

411006

 

 

 

 

 

Sachkonto:

 

432102

 

 

 

 

 

 

 

 

Betrag

davon
2012

davon
2013

davon
2014

davon
2015

Auswirkungen Ergebnishaushalt:
Ertrag
Aufwand


 


83.000


83.000

 

85.000
 


85.000

Auswirkungen Finanzhaushalt:
Auszahlung
Einzahlung


 


 


 


 


 

 

Alle Beträge in EUR.

 


Anlagen

  1.      3. Änderungssatzung zur Satzung über die Straßenreinigung, Laubentsorgung und den
                  Winterdienst und die Erhebung von entsprechenden Gebühren der Stadt Lauchhammer
                  (Reinigungs- und Gebührensatzung der Stadt Lauchhammer) vom 6. September 2007,
                  zuletzt geändert durch die 2. Änderungssatzung vom 9. Dezember 2010.
     
  2.      Gebührenkalkulation

 

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 1 - 3. Änderungssatzung (PDF) (44 KB)    
Anlage 2 2 Anlage 2 zur BV 2007/022/IV 3.Ä. (1021 KB)