Bürgerinfo - Stadt Lauchhammer
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer beschließt die 3. Änderungssatzung zur Satzung über die Straßenreinigung, Laubentsorgung und den Winterdienst und die Erhebung von entsprechenden Gebühren der Stadt Lauchhammer (Reinigungs- und Gebührensatzung der Stadt Lauchhammer) vom 6. September 2007, zuletzt geändert durch die 2. Änderungssatzung vom 9. Dezember 2010 gemäß Anlage 1 und nimmt die Kalkulation zustimmend zur Kenntnis.
Sachverhalt Die Satzung über die Straßenreinigung, Laubentsorgung und den Winterdienst und die Erhebung von entsprechenden Gebühren der Stadt Lauchhammer regelt die Verfahrensweise zur Durchführung sowie Gebührenerhebung zur Straßenreinigung, Laubentsorgung sowie zum Winterdienst.
Gemäß § 6 Abs. 1 Satz 1 Kommunalabgabengesetz (KAG) für das Land Brandenburg sind Benutzungsgebühren zu erheben, wenn eine Einrichtung oder Anlage überwiegend dem Vorteil einzelner Personen oder Personengruppen dient, sofern nicht ein privatrechtliches Entgelt gefordert wird.
Bei diesen Einrichtungen oder Anlagen sind die Benutzungsgebühren laut § 6 Abs. 3 KAG des Landes Brandenburg spätestens alle 2 Jahre zu kalkulieren.
Die letzte Kalkulation der Gebühren für die Straßenreinigung, Laubentsorgung und den Winterdienst erfolgte 2010.
Finanzielle Auswirkungen ja
Vorgang entspricht dem Haushaltsplan [ X ] Ja [ ] Nein
Alle Beträge in EUR.
Anlagen
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