Bürgerinfo - Stadt Lauchhammer
Beschluss
Zur Sicherung der Blütenbestäubung der Nutz- und Kulturpflanzen sowie für die Erhaltung der Artenvielfalt im ökologischen System der Natur stellt die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer für die auf ihrer Gemarkung tätigen Imker die Zulässigkeit und Ortsüblichkeit der Bienenhaltung fest.
Die Imker sind verpflichtet, alle gesetzlichen Bestimmungen und Verordnungen, die die Rechtsverhältnisse der Bienenhaltung regeln, gewissenhaft zu befolgen.
Beratungsergebnis:
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