Bürgerinfo - Stadt Lauchhammer
Beschluss
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt gemäß § 82 Abs. 4 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg nach Kenntnisnahme des Prüfberichtes vom 28. September 2012 den geprüften Jahresabschluss der Stadt Lauchhammer per 31.12.2010 einschließlich Übersichten und Anhang.
Beratungsergebnis:
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