Bürgerinfo - Stadt Lauchhammer

Vorlage - 2012/036/V  

 
 
Betreff: Vereinsförderung
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Einreicher:1. Bürgermeister
2. Rother
Federführend:Amt I Bearbeiter/-in: Rother, Jörg
Beratungsfolge:
Finanzausschuss Vorberatung
22.11.2012 
15. Sitzung des Finanzausschusses ungeändert beschlossen   
Sozial-, Gesundheits-, Bildungs-, Jugend-, Sport- und Kulturausschuss Vorberatung
26.11.2012 
15. Sitzung des Gesundheits-, Sozial-, Bildungs-, Kultur-, Jugend- und Sportausschusses ungeändert beschlossen   
Hauptausschuss Vorberatung
28.11.2012 
18. Sitzung des Hauptausschusses    
Stadtverordnetenversammlung Entscheidung
04.12.2012 
19. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung ungeändert beschlossen  (12/12/43)
Anlagen:
Antrag TSG Rot-Weiß 90 Kostebrau e.V.

 

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer beschließt auf der Grundlage von § 3 i. V. m. § 5 der Vereinsförderrichtlinie der Stadt Lauchhammer, die nachstehende Zuwendung an den Verein für das Jahr 2012 gemäß dem der Anlage 1 zu entnehmenden Antrag zu zahlen:

 

3.200,00 €   Beschaffung eines Rasentraktors
                    (TSG Rot-Weiß 90 Kostebrau e. V.)

 

Die Zuwendung steht unter der Maßgabe, dass dieses Gerät auch auf den vom FSV Lauchhammer e. V. genutzten Anlagen zum Einsatz kommt.

 


Sachverhalt

 

Die Vereinsförderrichtlinie der Stadt Lauchhammer ermöglicht den als Zuwendungsempfänger in Frage kommenden Vereinen, Zuwendungen für Investitionsvorhaben, die dem Vereinszweck dienen, zu beantragen (§ 3 Abs. 3 Vereinsförderrichtlinie).

 

Der Antrag der TSG Rot-Weiß 90 Kostebrau e.V. betrifft eine Investition zur Technikbeschaffung.  Die Anschaffung eines eigenen Rasentraktors trägt insbesondere der Beschlussfassung der Stadtverordnetenversammlung vom 19. September 2012 Rechnung (BV 2012/022/V), die die endgültige und komplette Übertragung der Rasenmahd auf die Fußballvereine festschreibt. Da noch dazu die Fußballsektion der TSG Rot-Weiß 90 Kostebrau e.V. im Sommer diesen Jahres mit dem FSV Lauchhammer fusionierte, wird der neue Rasentraktor auch im Waldstadion eingesetzt werden. Dem Antrag ist aus Warte der Verwaltung vollumfänglich zuzustimmen. Der Zuschuss der Stadt beträgt 3.200,- € von 3.999,- €, da 20 % Eigenanteil laut Vereinsförderrichtlinie vom Antragsteller zu leisten sind, was knapp 800,- € ausmacht.

 

Alle weiteren bisher eingereichten Anträge der Vereine auf Investitionsförderung bzw. Bezuschussung der Betriebskosten werden bis zu einer Entscheidung zur endgültigen Verfahrensweise zurückgestellt.

 


Finanzielle Auswirkungen                                          ja

 

Vorgang entspricht dem Haushaltsplan               [  ] Ja                            [ x ] Nein

 

Produkt:

 

 

 

 

 

 

 

Kostenträger:

 

 

 

 

 

 

 

Kostenstelle:

 

 

 

 

 

 

 

Sachkonto:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Betrag

davon
2012

davon
2013

davon
2014

davon
2015

Auswirkungen Ergebnishaushalt:
Ertrag
Aufwand


 


 


 


 


 

Auswirkungen Finanzhaushalt:
Auszahlung
Einzahlung

 

3.200,00
 

 

3.200,00
 


 


 


 

 

Alle Beträge in EUR.

 


Anlage

 

Antrag TSG Rot-Weiß 90 Kostebrau e. V.

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Antrag TSG Rot-Weiß 90 Kostebrau e.V. (816 KB)