Bürgerinfo - Stadt Lauchhammer
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer beschließt auf der Grundlage von § 3 i. V. m. § 5 der Vereinsförderrichtlinie der Stadt Lauchhammer, die nachstehende Zuwendung an den Verein für das Jahr 2012 gemäß dem der Anlage 1 zu entnehmenden Antrag zu zahlen:
3.200,00 € Beschaffung eines Rasentraktors
Die Zuwendung steht unter der Maßgabe, dass dieses Gerät auch auf den vom FSV Lauchhammer e. V. genutzten Anlagen zum Einsatz kommt.
Sachverhalt
Die Vereinsförderrichtlinie der Stadt Lauchhammer ermöglicht den als Zuwendungsempfänger in Frage kommenden Vereinen, Zuwendungen für Investitionsvorhaben, die dem Vereinszweck dienen, zu beantragen (§ 3 Abs. 3 Vereinsförderrichtlinie).
Der Antrag der TSG Rot-Weiß 90 Kostebrau e.V. betrifft eine Investition zur Technikbeschaffung. Die Anschaffung eines eigenen Rasentraktors trägt insbesondere der Beschlussfassung der Stadtverordnetenversammlung vom 19. September 2012 Rechnung (BV 2012/022/V), die die endgültige und komplette Übertragung der Rasenmahd auf die Fußballvereine festschreibt. Da noch dazu die Fußballsektion der TSG Rot-Weiß 90 Kostebrau e.V. im Sommer diesen Jahres mit dem FSV Lauchhammer fusionierte, wird der neue Rasentraktor auch im Waldstadion eingesetzt werden. Dem Antrag ist aus Warte der Verwaltung vollumfänglich zuzustimmen. Der Zuschuss der Stadt beträgt 3.200,- € von 3.999,- €, da 20 % Eigenanteil laut Vereinsförderrichtlinie vom Antragsteller zu leisten sind, was knapp 800,- € ausmacht.
Alle weiteren bisher eingereichten Anträge der Vereine auf Investitionsförderung bzw. Bezuschussung der Betriebskosten werden bis zu einer Entscheidung zur endgültigen Verfahrensweise zurückgestellt.
Finanzielle Auswirkungen ja
Vorgang entspricht dem Haushaltsplan [ ] Ja [ x ] Nein
Alle Beträge in EUR.
Anlage
Antrag TSG Rot-Weiß 90 Kostebrau e. V.
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