Bürgerinfo - Stadt Lauchhammer
Beschluss
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer beschließt auf der Grundlage von § 3 i. V. m. § 5 der Vereinsförderrichtlinie der Stadt Lauchhammer, die nachstehende Zuwendung an den Verein für das Jahr 2012 gemäß dem der Anlage 1 zu entnehmenden Antrag zu zahlen:
3.200,00 € Beschaffung eines Rasentraktors
Die Zuwendung steht unter der Maßgabe, dass dieses Gerät auch auf den vom FSV Lauchhammer e. V. genutzten Anlagen zum Einsatz kommt.
Beratungsergebnis:
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||