Bürgerinfo - Stadt Lauchhammer

Vorlage - 2012/026/V  

 
 
Betreff: Entlastung des Hauptverwaltungsbeamten
Jahresabschluss zum 31.12.2010
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Einreicher:1. Bürgermeister
2. Balzke
Federführend:Rechnungsprüfung Bearbeiter/-in: Balzke, Barbara
Beratungsfolge:
Finanzausschuss Vorberatung
22.11.2012 
15. Sitzung des Finanzausschusses ungeändert beschlossen   
Hauptausschuss Vorberatung
28.11.2012 
18. Sitzung des Hauptausschusses    
Stadtverordnetenversammlung Entscheidung
04.12.2012 
19. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung ungeändert beschlossen  (12/12/42)

 

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer beschließt gemäß § 82 Abs. 4 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg nach Beschlussfassung des Jahresabschlusses der Stadt Lauchhammer bis zum 31.12.2010 einschließlich Übersichten und Anhang, den Hauptverwaltungsbeamten der Stadt Lauchhammer zu entlasten.

 


Sachverhalt

 

Das Rechnungsprüfungsamt hat entsprechend § 102 Abs. 1 Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) die Prüfung des Jahresabschlusses nach § 82 BbgKVerf vorgenommen.

 

Entsprechend § 82 Abs. 4 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) ist ein gesonderter Beschluss zur Entlastung des Hauptverwaltungsbeamten zu fassen.

 

Die Prüfung des Jahresabschlusses gemäß § 104 Abs. 1 und 2 BbgKVerf erstreckte sich auf die Einhaltung der haushaltsrechtlichen Vorschriften, den ordnungsgemäßen Nachweis, auf die Ergebnis-, Finanz- und Teilrechnungen sowie darauf, ob die Bilanz ein zutreffendes Bild über die tatsächlichen Verhältnisse der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung vermittelt.

 

Das Rechnungsprüfungsamt empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, den Beschluss über den Jahresabschluss zu fassen.

 

Die Prüfung des Jahresabschlusses nach § 104 BbgKVerf ergab keine Beanstandungen, die von ihrer Bedeutung her einer Entlastung des Hauptverwaltungsbeamten für das Haushaltsjahr 2010 entgegenstehen.

 

Das Rechnungsprüfungsamt schlägt die Entlastung des Hauptverwaltungsbeamten für das Haushaltsjahr gem. § 82 Abs. 4 BbgKVerf nach Beschluss des geprüften Jahresabschlusses 2010 vor.

 

Angesichts des immensen Seitenumfanges des Jahresabschlusses und des Prüfberichtes wird den Fraktionsvorsitzenden jeweils ein Exemplar in Papierform übergeben. Für die Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung werden v. g. Unterlagen über das neue Sitzungsdienstverfahren (Allris-Ratsinformationssystem) in Dateiform bereitgestellt. Zusätzlich besteht im Amt für Finanzverwaltung die Möglichkeit der Einsichtnahme in v. g. Unterlagen. Es wird um Ihr Verständnis für diese Vorgehensweise gebeten.

 


Finanzielle Auswirkungen                                          nein