Bürgerinfo - Stadt Lauchhammer

Vorlage - 2012/027/V  

 
 
Betreff: 3. Änderungssatzung der Satzung über die Bildung von Schulbezirken in der Stadt Lauchhammer (Schulbezirkssatzung)
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Einreicher:1. Bürgermeister
2. Wiedemann
Federführend:Amt III Bearbeiter/-in: Wiedemann, Manja
Beratungsfolge:
Sozial-, Gesundheits-, Bildungs-, Jugend-, Sport- und Kulturausschuss Vorberatung
26.11.2012 
15. Sitzung des Gesundheits-, Sozial-, Bildungs-, Kultur-, Jugend- und Sportausschusses ungeändert beschlossen   
Hauptausschuss Vorberatung
28.11.2012 
18. Sitzung des Hauptausschusses    
Stadtverordnetenversammlung Entscheidung
04.12.2012 
19. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung ungeändert beschlossen  (12/12/38)
Anlagen:
Anlage 1 zur BV 2012/027/V PDF
Anlage 2 zur BV 2012/027 PDF

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer beschließt die 3. Änderung der Satzung über die Bildung von Schulbezirken in der Stadt Lauchhammer (Schulbezirkssatzung) vom 07. Dezember 2006, zuletzt geändert durch Satzung vom

09. Dezember 2011, gemäß Anlage 1.


Sachverhalt

Die Stadt Lauchhammer als Träger von 3 Grundschulen in der Stadt Lauchhammer hat gem. § 106 Absatz 2 des Brandenburgisches Schulgesetz- BbgSchulG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 02. August 2002 (GVBl. I/02, [Nr. 08], S.78), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 19. Dezember 2011 (GVBl. I/11, [Nr. 35] ihr Gebiet Schulbezirken zuzuordnen.

 

Die Geltungsdauer der Satzung über die Bildung von Schulbezirken in der Stadt Lauchhammer (Schulbezirkssatzung) vom 07. Dezember 2006, zuletzt geändert durch Satzung vom 09. Dezember 2011, wird mit dieser 3. Änderung auf unbestimmte Zeit verlängert.

 

Nach Auswertung des Einwohnermeldeamtes bzgl. der Anzahl der Schulanfänger für das kommende Schuljahr (siehe Anlage 2) werden im Zuständigkeitsbereich der Stadt Lauchhammer nach derzeitiger Sicht 101 Kinder schulpflichtig. Weitere 8 Kinder sind auf Grund der Rückstellung für das Schuljahr 2012/2013 einzuschulen (Anzahl der Schulanfänger gesamt: 109).


Finanzielle Auswirkungen                                                                      nein

 

Vorgang entspricht dem Haushaltsplan               [  ] Ja                            [  ] Nein

 

Produkt:

 

 

 

 

 

 

 

Kostenträger:

 

 

 

 

 

 

 

Kostenstelle:

 

 

 

 

 

 

 

Sachkonto:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Betrag

davon
2012

davon
2013

davon
2014

davon
2015

Auswirkungen Ergebnishaushalt:
Ertrag
Aufwand


 


 


 


 


 

Auswirkungen Finanzhaushalt:
Auszahlung
Einzahlung


 


 


 


 


 

 

Alle Beträge in EUR.

 


Anlagen

1 - 3. Änderungssatzung der Satzung über die Bildung von Schulbezirken in der Stadt
     Lauchhammer (Schulbezirkssatzung) vom 07. Dezember 2006, zuletzt geändert durch
     Satzung vom 09.Dezember 2011

2 - Anzahl der zu erwartenden Schulanfänger Schuljahr 2013/2014,

     Auswertung Einwohnermeldeamt, Stichtag 08.10.2012

     Schulanfänger laut Schulbezirk

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 1 zur BV 2012/027/V PDF (41 KB)    
Anlage 2 2 Anlage 2 zur BV 2012/027 PDF (23 KB)