Bürgerinfo - Stadt Lauchhammer
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer beschließt die 3. Änderung der Satzung über die Bildung von Schulbezirken in der Stadt Lauchhammer (Schulbezirkssatzung) vom 07. Dezember 2006, zuletzt geändert durch Satzung vom 09. Dezember 2011, gemäß Anlage 1. Sachverhalt Die Stadt Lauchhammer als Träger von 3 Grundschulen in der Stadt Lauchhammer hat gem. § 106 Absatz 2 des Brandenburgisches Schulgesetz- BbgSchulG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 02. August 2002 (GVBl. I/02, [Nr. 08], S.78), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 19. Dezember 2011 (GVBl. I/11, [Nr. 35] ihr Gebiet Schulbezirken zuzuordnen.
Die Geltungsdauer der Satzung über die Bildung von Schulbezirken in der Stadt Lauchhammer (Schulbezirkssatzung) vom 07. Dezember 2006, zuletzt geändert durch Satzung vom 09. Dezember 2011, wird mit dieser 3. Änderung auf unbestimmte Zeit verlängert.
Nach Auswertung des Einwohnermeldeamtes bzgl. der Anzahl der Schulanfänger für das kommende Schuljahr (siehe Anlage 2) werden im Zuständigkeitsbereich der Stadt Lauchhammer nach derzeitiger Sicht 101 Kinder schulpflichtig. Weitere 8 Kinder sind auf Grund der Rückstellung für das Schuljahr 2012/2013 einzuschulen (Anzahl der Schulanfänger gesamt: 109). Finanzielle Auswirkungen nein
Vorgang entspricht dem Haushaltsplan [ ] Ja [ ] Nein
Alle Beträge in EUR.
Anlagen 1 - 3. Änderungssatzung der Satzung über die Bildung von Schulbezirken in der Stadt 2 - Anzahl der zu erwartenden Schulanfänger Schuljahr 2013/2014, Auswertung Einwohnermeldeamt, Stichtag 08.10.2012 Schulanfänger laut Schulbezirk
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