Bürgerinfo - Stadt Lauchhammer
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer beschließt gemäß § 1 Abs. 3 BauGB die Aufstellung des Vorhaben- und Erschließungsplanes „Solarpark Lauchhammer-Kokerei Nord“ und die damit verbundene Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 BauGB und die Beteiligung der Behörden nach § 4 BauGB.
Sachverhalt Die in der Anlage dargestellte Fläche soll als Solarpark mit einer Größe von ca. 11,9 ha entwickelt werden. Es handelt sich hierbei um das Gelände nördlich der ehemaligen Kokerei (vormals BMK). Die zur Verfügung stehende Fläche befindet sich westlich der Stadt Lauchhammer und ist verkehrlich über die Finsterwalder Straße erschlossen. Entwickelt werden soll in diesem Bereich eine Freiflächenphotovoltaikfläche, welche angrenzt an die schon planungsrechtlich gesicherte Photovoltaikfläche auf dem ehemaligen Kokereigelände. Der betroffene Bereich ist dem Außenbereich nach § 35 BauGB zuzuordnen. Für die Umsetzung des Planungszieles ist in dem Vorhaben- und Erschließungsplan ein „Sonstiges Sondergebiet“ (lt. § 11 BauNVO) mit der Zweckbestimmung „Photovoltaik“ auszuweisen.
Plangebiet Gemarkung: Lauchhammer Flur: 24 Flurstück: 11/2,12/6,49, 51/2, 51/6, 52/4
Mit der Nutzung der Fläche für Photovoltaikanlagen schafft die Stadt Lauchhammer eine weitere Grundlage für die Nutzung alternativer Energien. Das geplante Vorhaben kann gemäß § 8 Abs. 2 BauGB nicht aus den bisherigen Darstellungen des Flächennutzungsplanes der Stadt Lauchhammer entwickelt werden. Die Änderung des Flächennutzungsplanes erfolgt im Parallelverfahren.
Für die Erarbeitung des Vorhaben- und Erschließungsplanes entstehen der Stadt Lauchhammer keine Kosten.
Finanzielle Auswirkungen nein
Vorgang entspricht dem Haushaltsplan [ ] Ja [ ] Nein
Alle Beträge in EUR.
Anlage Antrag des Vorhabenträgers und Geltungsbereich des Vorhaben- und Erschließungsplanes „Solarpark Lauchhammer – Kokerei Nord“
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