Bürgerinfo - Stadt Lauchhammer

Vorlage - 2012/037/V I  

 
 
Betreff: Aufstellungsbeschluss zum Vorhaben- und Erschließungsplan "Solarpark Lauchhammer - Kokerei Nord"
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Einreicher:1. Bürgermeister
2. Pfützner
Federführend:Amt IV Beteiligt:Fachbereich Bauverwaltung, Planung und Gebäudemanagement
Bearbeiter/-in: Pfützner, Frank   
Beratungsfolge:
Wirtschafts-, Bau-, Verkehrs- und Umweltausschuss Vorberatung
21.11.2012 
15. Sitzung des Wirtschafts-, Bau-, Verkehrs- und Umweltausschusses ungeändert beschlossen   
Hauptausschuss Vorberatung
28.11.2012 
18. Sitzung des Hauptausschusses an Verwaltung zurück verwiesen   
Stadtverordnetenversammlung Entscheidung
Anlagen:
2012-11-07 Antrag Aufstellungsbeschluss_Solar_Lauchhammer - Kokerei NORD_06.11.2012

 

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer beschließt gemäß § 1 Abs. 3 BauGB die Aufstellung des Vorhaben- und Erschließungsplanes „Solarpark Lauchhammer-Kokerei Nord“ und die damit verbundene Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 BauGB und die Beteiligung der Behörden nach § 4 BauGB.

 

 


Sachverhalt

Die in der Anlage dargestellte Fläche soll als Solarpark mit einer Größe von ca. 11,9 ha entwickelt werden. Es handelt sich hierbei um das Gelände nördlich der ehemaligen Kokerei (vormals BMK). Die zur Verfügung stehende Fläche befindet sich westlich der Stadt Lauchhammer und ist verkehrlich über die Finsterwalder Straße erschlossen. Entwickelt werden soll in diesem Bereich eine Freiflächenphotovoltaikfläche, welche angrenzt an die schon planungsrechtlich gesicherte Photovoltaikfläche auf dem ehemaligen Kokereigelände. Der betroffene Bereich ist dem Außenbereich nach § 35 BauGB zuzuordnen. Für die Umsetzung des Planungszieles ist in dem Vorhaben- und Erschließungsplan ein „Sonstiges Sondergebiet“ (lt. § 11 BauNVO) mit der Zweckbestimmung „Photovoltaik“ auszuweisen.

 

Plangebiet

Gemarkung:              Lauchhammer

Flur:                            24

Flurstück:              11/2,12/6,49, 51/2, 51/6, 52/4

 

Mit der Nutzung der Fläche für Photovoltaikanlagen schafft die Stadt Lauchhammer eine weitere Grundlage für die Nutzung alternativer Energien.

Das geplante Vorhaben kann gemäß § 8 Abs. 2 BauGB nicht aus den bisherigen Darstellungen des Flächennutzungsplanes der Stadt Lauchhammer entwickelt werden. Die Änderung des Flächennutzungsplanes erfolgt im Parallelverfahren.

 

Für die Erarbeitung des Vorhaben- und Erschließungsplanes entstehen der Stadt Lauchhammer keine Kosten.

 


Finanzielle Auswirkungen                                                        nein

 

Vorgang entspricht dem Haushaltsplan               [  ] Ja                            [  ] Nein

 

Produkt:

 

 

 

 

 

 

 

Kostenträger:

 

 

 

 

 

 

 

Kostenstelle:

 

 

 

 

 

 

 

Sachkonto:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Betrag

davon
2012

davon
2013

davon
2014

davon
2015

Auswirkungen Ergebnishaushalt:
Ertrag
Aufwand


 


 


 


 


 

Auswirkungen Finanzhaushalt:
Auszahlung
Einzahlung


 


 


 


 


 

 

Alle Beträge in EUR.

 


Anlage

Antrag des Vorhabenträgers und Geltungsbereich des Vorhaben- und Erschließungsplanes „Solarpark Lauchhammer – Kokerei Nord“

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 2012-11-07 Antrag Aufstellungsbeschluss_Solar_Lauchhammer - Kokerei NORD_06.11.2012 (2297 KB)