Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer beschließt gemäß § 1 Abs. 3 BauGB die Aufstellung des Vorhaben- und Erschließungsplanes „Solarpark Lauchhammer-Kokerei Nord“ und die damit verbundene Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 BauGB und die Beteiligung der Behörden nach § 4 BauGB.
21.11.2012 - Wirtschafts-, Bau-, Verkehrs- und Umweltausschuss
Ö 8 - ungeändert beschlossen
(Sitzungsstatus lässt noch keine Beschlussanzeige zu)
28.11.2012 - Hauptausschuss
Ö 12 - an Verwaltung zurück verwiesen
(Sitzungsstatus lässt noch keine Beschlussanzeige zu)