Die Stadtverordnetenversammlung beschließt gemäß § 82 Abs. 4 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg nach Kenntnisnahme des Prüfberichtes vom 28. September 2012 den geprüften Jahresabschluss der Stadt Lauchhammer per 31.12.2010 einschließlich Übersichten und Anhang.
22.11.2012 - Finanzausschuss
Ö 5 - ungeändert beschlossen
(Sitzungsstatus lässt noch keine Beschlussanzeige zu)
28.11.2012 - Hauptausschuss
Ö 7 -
(Sitzungsstatus lässt noch keine Beschlussanzeige zu)
04.12.2012 - Stadtverordnetenversammlung
Ö 8 - ungeändert beschlossen BESCHLUSS: 12/12/41
(Sitzungsstatus lässt noch keine Beschlussanzeige zu)