Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer beschließt:
Der Bürgermeister wird beauftragt, die Voraussetzungen für eine Inanspruchnahme von Mitteln aus dem Bundes-Sondervermögen „Infrastruktur und Klimaneutralität“ durch die Stadt zu prüfen und geeignete Maßnahmen zur Vorbereitung entsprechender Förderanträge einzuleiten.
Im Rahmen dieses Prüf- und Planungsauftrags sind insbesondere:
• die Förderbedingungen des Bundes und des Landes Brandenburg auszuwerten,
• kommunale Projekte zu identifizieren, die potenziell förderfähig sind,
• eine erste Priorisierung und Grobplanung vorzunehmen (einschließlich Kostenschätzungen),
• Abstimmungen mit zuständigen Fachbehörden (z. B. Landkreis, Ministerien) aufzunehmen
• sowie ein Bericht mit Empfehlungen und Zeitplan bis spätestens 10.12.2025 der
Stadtverordnetenversammlung vorzulegen.