Bürgerinfo - Stadt Lauchhammer
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Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer beschließt:
Der Bürgermeister wird beauftragt, die Voraussetzungen für eine Inanspruchnahme von Mitteln aus dem Bundes-Sondervermögen „Infrastruktur und Klimaneutralität“ durch die Stadt zu prüfen und geeignete Maßnahmen zur Vorbereitung entsprechender Förderanträge einzuleiten.
Im Rahmen dieses Prüf- und Planungsauftrags sind insbesondere: • die Förderbedingungen des Bundes und des Landes Brandenburg auszuwerten, • kommunale Projekte zu identifizieren, die potenziell förderfähig sind, • eine erste Priorisierung und Grobplanung vorzunehmen (einschließlich Kostenschätzungen), • Abstimmungen mit zuständigen Fachbehörden (z. B. Landkreis, Ministerien) aufzunehmen • sowie ein Bericht mit Empfehlungen und Zeitplan bis spätestens 10.12.2025 der Sachverhalt
Am 9. September 2025 hat das Land Brandenburg über die Verteilung der Mittel aus dem vom Bund beschlossenen Sondervermögen „Infrastruktur und Klimaneutralität“ informiert. Rund 1,5 Milliarden Euro sind demnach für die Kommunen vorgesehen. Förderfähig sind unter anderem Projekte aus den Bereichen Bildung, Infrastruktur, Sicherheit, Digitalisierung, Sport und Klimaschutz.
Um sicherzustellen, dass die Stadt Lauchhammer sich frühzeitig und aktiv an der Mittelverwendung beteiligt, ist eine strukturierte Vorbereitung notwendig. Der Antrag dient der strategischen Planung und Positionierung der Stadt bei der Mittelbeantragung und -verwendung.
Da der Beschluss des Landes Brandenburg erst am 09.09.2025 erfolgte, konnte der Antrag dieser Beschlussvorlage nicht frühzeitiger erstellt werden.
Vorgang entspricht dem Haushaltsplan [ ] Ja [ ] Nein
Zusätzliche finanzielle Auswirkungen
Alle Beträge in EUR
Mike Nothing Vorsitzender der Fraktion Pro Lauchhammer
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