Bürgerinfo - Stadt Lauchhammer
![]() |
![]() |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer beschließt den „Konzentrationsraum in Neustadt I“ und den „Konzentrationsraum in Neustadt II“ gemäß Anlage (Karte „Förderkulissen“ des LBV) als Vorranggebiet Wohnen festzusetzen. Sachverhalt
Die Stadt Lauchhammer hat im Stadtteil Mitte zwei festgesetzte Sanierungsgebiete:
Während das Sanierungsgebiet „Innenstadt Lauchhammer-Mitte“ seit den 1990er Jahren ein „klassisches“
Da eine Kulissenfestsetzung unter Einschluss von Rückbauflächen als Sanierungsgebiet eher untypisch ist, fordert der Fördergeber (MIL) und die Bewilligungsbehörde (LBV) die Ausweisung von Wohnvorranggebieten. Die Ausweisung von Wohnvorranggebieten resultiert ausschließlich aus der Wohnraumförderungsrichtlinie und betrifft auch ausschließlich die Wohnraumförderung.
Die Städtebauförderung ist davon unberührt und gilt weiterhin für beide Sanierungsgebiete gemäß der seit 2020 neu strukturierten Bund-Länder-Programme
mit den jeweils festgelegten Förderkulissen.
Um neben der Städtebauförderung auch Wohnungsbaufördermittel einsetzen zu können, ist ein Beschluss der Stadtverordnetenversammlung für diese Gebietskulissen erforderlich. Die Gebietskulissen der Wohnraumförderung umfassen das Gebiet der gesamten Innenstadt sowie die Kernbereiche der Neustadt I und II und sind in den Anlagen dargestellt.
Vorgang entspricht dem Haushaltsplan [ x ] Ja [ ] Nein
Zusätzliche finanzielle Auswirkungen nein
Alle Beträge in EUR Anlage - Karte „Förderkulissen“ des LBV
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() |
![]() |