Bürgerinfo - Stadt Lauchhammer
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Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer beschließt, die Stiftung Kunstguss-museum Lauchhammer für den Betrieb des Kunstgussmuseums und die Transformation 1.535° gGmbH für das Jahr 2026, zusätzlich zum für die Stiftung Kunstgussmuseum vertraglich gebundenen Festzuschuss von 60.000 Euro, mit einem Gesamtbetrag von 152.142,00 Euro für den Betrieb ihrer Einrichtungen zu fördern.
Damit beläuft sich der Gesamtzuschuss für die Stiftung Kunstgussmuseum Lauchhammer und für die Transformation 1.535° gGmbH für das Jahr 2026 auf insgesamt 212.142,00 Euro.
Der zusätzliche Betrag setzt sich wie folgt zusammen: 60.000 Euro Festzuschuss 31.000,00 Euro flexibler Zuschuss lt. BV 2017/018/VI 121.142,00 Euro zusätzliche Mittel
Der Gesamtzuschuss in Höhe von 212.142 Euro wird als institutioneller Zuschuss gezahlt.
Die Auszahlung des zusätzlichen Zuschussbetrages erfolgt in Teilbeträgen: 40.292,50 Euro mit Fälligkeit 15.01.2026 40.292,50 Euro mit Fälligkeit 15.04.2026 40.292,50 Euro mit Fälligkeit 15.07.2026 40.292,50 Euro mit Fälligkeit 15.10.2026 jeweils an die Stiftung Kunstgussmuseum Lauchhammer
und
12.743,00 Euro mit Fälligkeit 15.01.2026 12.743,00 Euro mit Fälligkeit 15.04.2026 12.743,00 Euro mit Fälligkeit 15.07.2026 12.743,00 Euro mit Fälligkeit 15.10.2026 jeweils an die Transformation 1.535° gGmbH. Die Mittel sind aus Haushaltsmitteln des Jahres 2026 zur Verfügung zu stellen.
Die Auszahlung ist mit folgenden Auflagen verbunden: Der Nachweis ist zu erbringen, dass Fördermittel und Sponsoringgelder für den Betrieb der Einrichtungen von den Zuschussnehmern beantragt bzw. angeworben wurden. Die Stiftung Kunstgussmuseum Lauchhammer und die Transformation 1.535° g GmbH arbeiten weiterhin im Rahmen ihrer Möglichkeiten und der Erfordernisse an der Umsetzung bzw. an der Klärung offener Fragen und Sachlagen des Projektes ERZ und KOHLE aktiv mit, soweit dies erforderlich ist. Der Betrieb der Einrichtungen der Stiftung Kunstgussmuseum Lauchhammer und der gGmbH ist in der jetzigen Art der Betreibung unverändert weiterzuführen.
In der Zahlung des Zuschusses ist der flexible Zuschussbetrag in Höhe von 31.000,00 Euro lt. BV 2017/018/VI enthalten und ist für 2026 nicht extra zu beantragen. Sachverhalt
Der Stadtverwaltung Lauchhammer liegt mit Datum vom 18.06.2025 ein Antrag der Stiftung Kunstgussmuseum Lauchhammer für den gemeinsamen Betrieb von Infopunkt und Kunstgussmuseum sowie für die Transformation 1.535° gGmbH vor (siehe Anlage).
Dieser Antrag beinhaltet 3 Varianten bezüglich der Bezuschussung durch die Stadt Lauchhammer.
Variante 1: Zuschussgewährung bei Fortführung des Projektes ERZ und KOHLE Variante 2: Zuschussgewährung bei Ruhen des Projektes ERZ und KOHLE Variante 3: Zuschussgewährung bei Abbruch des Projektes ERZ und KOHLE
Nach einer gemeinsamen Beratung mit Frau Hellriegel (Vertreter Stiftung Kunstgussmuseum Lauchhammer) und Herrn Winkelmann (Vertreter Stiftung Kunstgussmuseum Lauchhammer und GF Transformation 1.535° gGmbH) wurde die Variante 2: Zuschussgewährung bei Ruhen des Projektes ERZ und KOHLE als für das Jahr 2026 zu favorisierende Variante abgestimmt und der daraus resultierende Zuschussbedarf wird hier zur Beschlussfassung gebracht.
Das Projekt ERZ und KOHLE kann in 2026 nicht wie geplant weitergeführt werden. Da jedoch noch keine endgültige Entscheidung über die Weiterführung getroffen werden kann, muss neben dem Zuschuss für das Kunstgussmuseum auch ein nochmals reduzierter Zuschuss für die Transformation 1.535° gGmbH von der Stadt Lauchhammer an dieselbe geleistet werden, damit alle Optionen für das Projekt weiter gesichert sind.
Ohne die Bezuschussung durch die Stadt Lauchhammer sind weder die Stiftung Kunstgussmuseum Lauchhammer noch die Transformation 1.535° gGmbH (vorher Biotürme gGmbH) hinreichend finanziert, um den Betrieb ihrer Einrichtungen aufrecht erhalten zu können. Die Beteiligten sind sich darüber einig, dass die Schließung des Kunstgussmuseum ein erheblicher und dramatischer Verlust für die Stadt Lauchhammer ist.
Die Transformation 1.535° gGmbH als Eigentümer und Betreiber der Biotürme ist ein entscheidender Partner für die Entwicklung des Projektes ERZ und KOHLE/Transformation 1.535°. Aufgrund dieser Bedeutung wurde sie bereits im Vorjahr finanziell bezuschusst, um die gemeinsame Entwicklung des Projektes absichern zu können. Betroffen vom Bestand der Transformation 1.535 ° gGmbH ist auch die Stiftung Kunstgussmuseum und somit ebenfalls das Kunstgussmuseum Lauchhammer, da die gGmbH eine 100 %ige Tochter der Stiftung ist.
Unabhängig von der Fortführung des Projektes ist die Sicherung der Transformation 1.535° gGmbH trotz des Ruhens des Projektes ERZ und KOHLE auch für das Jahr 2026 erforderlich, um bis zu einer endgültigen Entscheidung zum Projekt alle Handlungsoptionen offen zu lassen und falls erforderlich eine geordnete Liquidierung vorzubereiten. Bis dahin muss der Bestand der Stiftung Kunstguss-museum Lauchhammer und der Transformation 1.535° gGmbH im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten durch die Stadtverwaltung Lauchhammer institutionell bezuschusst werden.
Vorgang entspricht dem Haushaltsplan [ ] Ja [ ] Nein Es liegt kein bestätigter Haushaltsplan vor. Im Haushaltsentwurf sind für 2026 Mittel in Höhe von 213.000,00 Euro eingeplant.
Zusätzliche finanzielle Auswirkungen
Alle Beträge in EUR Anlage Antrag mit Finanzierungsplanung und Zuschussvarianten
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