Bürgerinfo - Stadt Lauchhammer

Vorlage - 2025/019/VIII  

 
 
Betreff: Zuschussgewährung für die Stiftung Kunstgussmuseum Lauchhammer und die Transformation 1.535° gGmbH für das Jahr 2026
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Einreicher:Bürgermeister
Federführend:FB Bildung, Soziales und Bürgerservice Bearbeiter/-in: von Schroedel-Siemau, Manuela
Beratungsfolge:
Arbeitsgruppe - BV in Vorbereitung des SVV-Sitzungslaufes Vorberatung
21.08.2025    Arbeitsgruppe - BV in Vorbereitung des SVV-Sitzungslaufes September 2025      
Finanzausschuss Vorberatung
16.09.2025 
5. Sitzung des Finanzausschusses      
Sozial-, Gesundheits-, Bildungs-, Jugend-, Sport- und Kulturausschuss Vorberatung
18.09.2025 
5. Sitzung des Sozial-, Gesundheits-, Bildungs-, Jugend-, Sport- und Kulturausschusses      
Hauptausschuss Vorberatung
22.09.2025 
6. Sitzung des Hauptausschusses      
Stadtverordnetenversammlung Entscheidung
24.09.2025    6. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung      
Anlagen:
Anlage zur BV 2025/019/VIII

 

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer beschließt, die Stiftung Kunstguss-museum Lauchhammer für den Betrieb des Kunstgussmuseums und die Transformation 1.535° gGmbH für das Jahr 2026, zusätzlich zum für die Stiftung Kunstgussmuseum vertraglich gebundenen Festzuschuss von 60.000 Euro, mit einem Gesamtbetrag von 152.142,00 Euro für den Betrieb ihrer Einrichtungen zu fördern.

 

Damit beläuft sich der Gesamtzuschuss für die Stiftung Kunstgussmuseum Lauchhammer und für die Transformation 1.535° gGmbH für das Jahr 2026 auf insgesamt 212.142,00 Euro.

 

Der zusätzliche Betrag setzt sich wie folgt zusammen:

  60.000 Euro Festzuschuss

  31.000,00 Euro flexibler Zuschuss lt. BV 2017/018/VI

121.142,00 Euro zusätzliche Mittel

 

Der Gesamtzuschuss in Höhe von 212.142 Euro wird als institutioneller Zuschuss gezahlt.

 

Die Auszahlung des zusätzlichen Zuschussbetrages erfolgt in Teilbeträgen:

 

40.292,50 Euro mit Fälligkeit 15.01.2026

40.292,50 Euro mit Fälligkeit 15.04.2026

40.292,50 Euro mit Fälligkeit 15.07.2026

40.292,50 Euro mit Fälligkeit 15.10.2026

jeweils an die Stiftung Kunstgussmuseum Lauchhammer

 

und

 

12.743,00 Euro mit Fälligkeit 15.01.2026

12.743,00 Euro mit Fälligkeit 15.04.2026

12.743,00 Euro mit Fälligkeit 15.07.2026

12.743,00 Euro mit Fälligkeit 15.10.2026

jeweils an die Transformation 1.535° gGmbH.

Die Mittel sind aus Haushaltsmitteln des Jahres 2026 zur Verfügung zu stellen.

 

Die Auszahlung ist mit folgenden Auflagen verbunden:

Der Nachweis ist zu erbringen, dass Fördermittel und Sponsoringgelder für den Betrieb der

Einrichtungen von den Zuschussnehmern beantragt bzw. angeworben wurden.

Die Stiftung Kunstgussmuseum Lauchhammer und die Transformation 1.535° g GmbH

arbeiten weiterhin im Rahmen ihrer Möglichkeiten und der Erfordernisse an der Umsetzung

bzw. an der Klärung offener Fragen und Sachlagen des Projektes ERZ und KOHLE aktiv mit, soweit dies erforderlich ist.

Der Betrieb der Einrichtungen der Stiftung Kunstgussmuseum Lauchhammer und der gGmbH ist in der jetzigen Art der Betreibung unverändert weiterzuführen.

 

In der Zahlung des Zuschusses ist der flexible Zuschussbetrag in Höhe von 31.000,00 Euro

lt. BV 2017/018/VI enthalten und ist für 2026 nicht extra zu beantragen. 


Sachverhalt

 

Der Stadtverwaltung Lauchhammer liegt mit Datum vom 18.06.2025 ein Antrag der

Stiftung Kunstgussmuseum Lauchhammer für den gemeinsamen Betrieb von Infopunkt und Kunstgussmuseum sowie für die Transformation 1.535° gGmbH vor (siehe Anlage).

 

Dieser Antrag beinhaltet 3 Varianten bezüglich der Bezuschussung durch die Stadt Lauchhammer.

 

Variante 1: Zuschussgewährung bei Fortführung des Projektes ERZ und KOHLE

Variante 2: Zuschussgewährung bei Ruhen des Projektes ERZ und KOHLE

Variante 3: Zuschussgewährung bei Abbruch des Projektes ERZ und KOHLE

 

Nach einer gemeinsamen Beratung mit Frau Hellriegel (Vertreter Stiftung Kunstgussmuseum Lauchhammer) und Herrn Winkelmann (Vertreter Stiftung Kunstgussmuseum Lauchhammer und GF Transformation 1.535° gGmbH) wurde die Variante 2: Zuschussgewährung bei Ruhen des Projektes ERZ und KOHLE als für das Jahr 2026 zu favorisierende Variante abgestimmt und der daraus resultierende Zuschussbedarf wird hier zur Beschlussfassung gebracht.

 

Das Projekt ERZ und KOHLE kann in 2026 nicht wie geplant weitergeführt werden. Da jedoch noch keine endgültige Entscheidung über die Weiterführung getroffen werden kann, muss neben dem Zuschuss für das Kunstgussmuseum auch ein nochmals reduzierter Zuschuss für die Transformation 1.535° gGmbH von der Stadt Lauchhammer an dieselbe geleistet werden, damit alle Optionen für das Projekt weiter gesichert sind.

 

Ohne die Bezuschussung durch die Stadt Lauchhammer sind weder die Stiftung Kunstgussmuseum Lauchhammer noch die Transformation 1.535° gGmbH (vorher Biotürme gGmbH) hinreichend finanziert, um den Betrieb ihrer Einrichtungen aufrecht erhalten zu können. Die Beteiligten sind sich darüber einig, dass die Schließung des Kunstgussmuseum ein erheblicher und dramatischer Verlust für die Stadt Lauchhammer ist.

 

Die Transformation 1.535° gGmbH als Eigentümer und Betreiber der Biotürme ist ein entscheidender Partner für die Entwicklung des Projektes ERZ und KOHLE/Transformation 1.535°. Aufgrund dieser Bedeutung wurde sie bereits im Vorjahr finanziell bezuschusst, um die gemeinsame Entwicklung des Projektes absichern zu können. Betroffen vom Bestand der Transformation 1.535 ° gGmbH ist auch die Stiftung Kunstgussmuseum und somit ebenfalls das Kunstgussmuseum Lauchhammer, da die gGmbH eine 100 %ige Tochter der Stiftung ist.

 

Unabhängig von der Fortführung des Projektes ist die Sicherung der Transformation 1.535° gGmbH trotz des Ruhens des Projektes ERZ und KOHLE auch für das Jahr 2026 erforderlich, um bis zu einer endgültigen Entscheidung zum Projekt alle Handlungsoptionen offen zu lassen und falls erforderlich eine geordnete Liquidierung vorzubereiten. Bis dahin muss der Bestand der Stiftung Kunstguss-museum Lauchhammer und der Transformation 1.535° gGmbH im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten durch die Stadtverwaltung Lauchhammer institutionell bezuschusst werden.

 


Vorgang entspricht dem Haushaltsplan  [  ] Ja  [  ] Nein

Es liegt kein bestätigter Haushaltsplan vor.

Im Haushaltsentwurf sind für 2026 Mittel

in Höhe von 213.000,00 Euro eingeplant.

 

Zusätzliche finanzielle Auswirkungen

 

Produkt:

252

 

 

 

 

 

 

Kostenträger:

252.1.02.01

 

 

 

 

 

 

Kostenstelle:

111006

 

 

 

 

 

 

Sachkonto:

531810

 

 

 

 

 

 

 

 

Betrag

davon
2025

davon
2026

davon
2027

davon
2028

Auswirkungen Ergebnishaushalt:
Ertrag
Aufwand



 



 



213.000,00



 



 

Auswirkungen Finanzhaushalt:
Einzahlung
Auszahlung



 



 



 



 



 

 

Alle Beträge in EUR


Anlage

Antrag mit Finanzierungsplanung und Zuschussvarianten

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage zur BV 2025/019/VIII (2182 KB)