Bürgerinfo - Stadt Lauchhammer
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Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer beschließt die Mittelfreigabe für Planungsleistungen der Leistungsphasen 1 bis 9 in Höhe von insgesamt 362.470,62 € in den Haushaltsjahren 2025 und 2026 für die elektrotechnische, brandschutztechnische und malermäßige Sanierung der Freifrau-von-Löwendal-Grundschule -Europaschule-. Sachverhalt
Die Europaschule liegt in der Stadtumbaukulisse „Wachstum und nachhaltige Erneuerung – Aufwertung“ und ist als Bildungsstandort im Quartier der Neustadt I von zentraler Bedeutung.
Die Maßnahme ist im Umsetzungsplan des Städtebauförderprogramms verankert und dessen Durchführung durch das Landesamt für Bauen und Verkehr in Verbindung mit der Grünraum-gestaltung am Vogelherdweg und der Sanierung des Vogelherdweges in einem ersten Bauabschnitt von der Heinrich-Zille-Straße bis zur Richard-Wagner-Straße bestätigt.
Nunmehr sollen die Planungsleistungen für die Ertüchtigung der Elektroanlage, des Datennetzes sowie des Brandschutzes in der Europaschule ausgeschrieben und vergeben werden. Weiterhin sind Maler- und Fußbodenlegearbeiten geplant.
Grundlage der ersten Schätzung der Honorarkosten bildete die gleichartige Baumaßnahme zur Ertüchtigung der Elektroanlage/des Datennetzes sowie des Brandschutzes in der Oberschule. Für die Europaschule wurde im zuständigen Fachbereich ein Investitionsvolumen (Planung und Bau) von 1.800.000,00 € ermittelt.
Die Mittel sind im Haushaltsplanentwurf für das Jahr 2025 und die Folgejahre bis 2028 enthalten.
Allerdings steht die Finanzierung/Realisierung der Baumaßnahmen unter dem Vorbehalt, dass eine verlässliche Ausfinanzierung nur gelingen kann, wenn auf der Basis noch zu stellender Programmanträge für 2026 ff. das zuständige Landesamt (LBV) Mittel in der notwendigen Höhe und mit 90 %igem Bund-/Land-Förderanteil freigibt. Dies ist nicht unrealistisch, da bei vorhandenen rechtskräftigen pflichtigen Haushaltssicherungs-konzepten diese Möglichkeit vom Gesetzgeber eingeräumt wird. Ab 2027 wird ein solches pflichtiges Haushaltssicherungskonzept für die Stadt Lauchhammer unerlässlich sein.
Da der Haushalt für das Jahr 2025 voraussichtlich erst im Dezember 2025 zur Beschlussfassung eingebracht werden soll, der Programmantrag für 2026 ff. aber bis zum 30.10.2025 eingereicht sein muss und die geschätzte Kostenerhöhung gegenüber den bisherigen Schätzungen beträchtlich ist, bitten wir um Bestätigung des Verfahrensweges und Freigabe der Planungsmittel. Außerdem drängt das LBV auf die Ausgabe der vorhandenen Fördermittel.
Vorgang entspricht dem Haushaltsplan [ ] Ja [ x ] Nein
Zusätzliche finanzielle Auswirkungen
Invest.-Nummer: WNE 01
Alle Beträge in EUR
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