Bürgerinfo - Stadt Lauchhammer

Vorlage - 2015/040/VI 3.Ä.  

 
 
Betreff: 3. Änderungssatzung zur Satzung über die Bildung von Schulbezirken in der Stadt Lauchhammer (Schulbezirkssatzung) vom 17. Dezember 2015, zuletzt geändert durch Satzung vom 07.12.2023
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Einreicher:Bürgermeister
Federführend:FB Bildung, Soziales und Bürgerservice Bearbeiter/-in: Wiedemann, Manja
Beratungsfolge:
Arbeitsgruppe - BV in Vorbereitung des SVV-Sitzungslaufes Vorberatung
21.08.2025    Arbeitsgruppe - BV in Vorbereitung des SVV-Sitzungslaufes September 2025      
Sozial-, Gesundheits-, Bildungs-, Jugend-, Sport- und Kulturausschuss Vorberatung
18.09.2025 
5. Sitzung des Sozial-, Gesundheits-, Bildungs-, Jugend-, Sport- und Kulturausschusses      
Hauptausschuss Vorberatung
22.09.2025 
6. Sitzung des Hauptausschusses      
Stadtverordnetenversammlung Entscheidung
24.09.2025    6. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung      
Anlagen:
Anlage 1 3. Änderungssatzung zur Satzung über die Bildung von Schulbezirken
Anlage 2 Synopse Straßenverzeichnis
Anlage 3 Lageplan Überschneidungsgebiet II

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer beschließt die 3. Änderung der Satzung über die Bildung von Schulbezirken in der Stadt Lauchhammer (Schulbezirkssatzung), zuletzt geändert durch die 2. Änderungssatzung vom 07.12.2023, beschlossen am 06.12.2023, gemäß Anlage 1.


Sachverhalt

 

Mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer vom 19.03.2025 wurde die Europaschule Lauchhammer -Grundschule- in Freifrau-von-Löwendal-Grundschule -Europaschule- umbenannt. Dies macht eine Änderung der Schulbezirkssatzung hinsichtlich der Bezeichnung des betreffenden Schulbezirkes und der Überschneidungsgebiete erforderlich.

 

Weiterhin ist eine Änderung des Straßenverzeichnisses notwendig.

 

In Lauchhammer werden lt. Stichtag 1.9.2025 im Schuljahr 2026/2027 123 Kinder schulpflichtig.

 

Die Stadt Lauchhammer ist als Träger der Grundschulen laut Brandenburgischen Schulgesetz, der Grundschulverordnung und den Verwaltungsvorschriften über die Unterrichtsorganisation im Rahmen des Einschulungsverfahrens verpflichtet, eine ordnungsgemäße Klassenbildung sicherzustellen.

Nach Brandenburgischen Schulgesetz und der VV Unterrichtsorganisation ist mit Genehmigung des Staatlichen Schulamtes eine Klassenbildung mit maximal 30 Kindern möglich.

 

Die Klassenbildung erfolgt auf Grundlage der Satzung über die Bildung von Schulbezirken in der Stadt

Lauchhammer (Schulbezirkssatzung) vom 17.12.2015 in der aktuellen Fassung.

Nach bisheriger Satzung könnten an der Gartenschule Lauchhammer-West eine Klasse mit 25, an der Freifrau-von-Löwendal-Grundschule -Europaschule- 3 Klassen mit je 23/23/24 Schülerinnen gebildet werden. Der Waldschule Lauchhammer-Ost wären 31 Schülerinnen und Schülern zuzuordnen.

 

Mit der bisherigen Aufteilung der Schulbezirke und der Verteilung mittels der Überschneidungsgebiete ist es bis auf die Waldschule Lauchhammer-Ost möglich, eine ordnungsgemäße Klassenbildung vorzunehmen.

In der Waldschule Lauchhammer-Ost kommt es zu einer Überschreitung der gesetzlich

glichen maximalen Schülerzahl von 30 um 1 Kind.

 

Eine Bildung von 2 Eingangsklassen wurde bereits im Gespräch mit der Schulleiterin und

dem staatlichen Schulamt erörtert, ist jedoch aus schulorganisatorischer Sicht und

umlichen Bedingungen nicht umsetzbar, da bereits im Schuljahr 2025/2026 2 Klassen an der Waldschule Lauchhammer-Ost eingeschult wurden.

 

Um eine ordnungsgemäße Klassenbildung an der Waldschule Lauchhammer-Ost

vornehmen zu können, ist die Änderung des Straßenverzeichnisses der Schulbezirkssatzung

der Stadt Lauchhammer nötig (Anlage 2).

 

Das Überschneidungsgebiet 2, welches die Waldschule Lauchhammer-Ost und die Freifrau-von-Löwendal-Grundschule -Europaschule- betrifft, ist so zu ändern, dass für weitere Kinder die Freifrau-von-Löwendal-Grundschule -Europaschule- als die zuständige Grundschule bestimmt werden kann.

 

Vorgeschlagen wird, die Hüttenstraße und die Straße Am Werk dem Überschneidungsgebiet 2 zuzuordnen (Lageplan, siehe Anlage 3), da von dort die Freifrau-von-Löwendal-Grundschule -Europaschule- mit guten Verkehrsanbindungen erreicht werden kann und sich der Schulweg zeitlich in zumutbaren Rahmen ändert.

Die Entfernung von dort zur Waldschule Lauchhammer-Ost beträgt ca. 700 bzw. 800 m und ist grundsätzlich mit einem Fußweg von ca. 9 bzw. 12 min zu erreichen.

Die nächstgelegene Bushaltestelle befindet sich in der Lindenstraße. Diese ist fußufig in ca.3 bzw. 5 min (220 m/ 350 m) erreichbar. Ab dort fährt die Buslinie C bis zur Haltstelle Heinrich-Zille-Straße, in deren unmittelbarer Nähe sich die Freifrau-von-Löwendal-Grundschule -Europaschule- (Fußweg ca. 2 min) befindet. Ein Umsteigen ist nicht nötig. Die Fahrtzeit beträgt lt. Fahrplan 12 min bei einer Strecke von 4,5 km. Der Schulweg verlängert sich durch die Fahrtzeit um ca. 7/8 min.

 

Durch die vorgeschlagene Änderung des Straßenverzeichnisses können 3 Kinder die Freifrau-von-Löwendal-Grundschule -Europaschule- besuchen. Damit ist es möglich, dass auch ohne weitere Genehmigung des Staatlichen Schulamtes, die 1. Klasse in der Waldschule Lauchhammer-Ost mit einer Schülerzahl von 28 innerhalb der Bandbreite ordnungsgemäß gebildet werden kann.

 

Die Schülerzahlen sind abhängig von weiteren, sich im Einschulungsverfahren ergebenen möglichen Änderungen durch Zu-/ Wegzüge oder Rückstellungen.

 

Die im Rahmen der Änderung der Schulbezirkssatzung der Stadt Lauchhammer notwendige

Anhörung der Schulkonferenz der Waldschule Lauchhammer-Ost gemäß § 91 Absatz 3 Ziffer 2 BbgSchulG ist für den 15.09.2025 vorgesehen.

 


Vorgang entspricht dem Haushaltsplan  [  ] Ja  [  ] Nein

 

Zusätzliche finanzielle Auswirkungen

 

Produkt:

 

 

 

 

 

 

 

Kostenträger:

 

 

 

 

 

 

 

Kostenstelle:

 

 

 

 

 

 

 

Sachkonto:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Betrag

davon
2025

davon
2026

davon
2027

davon
2028

Auswirkungen Ergebnishaushalt:
Ertrag
Aufwand



 



 



 



 



 

Auswirkungen Finanzhaushalt:
Einzahlung
Auszahlung



 



 



 



 



 

 

Alle Beträge in EUR


Anlage

 

Anlage 1

3. Änderungssatzung zur Satzung über die Bildung von Schulbezirken in der Stadt  

Lauchhammer (Schulbezirkssatzung) vom 17. Dezember 2015, zuletzt geändert durch

Satzung vom 07.12.2023

 

Anlage 2 Synopse Straßenverzeichnis

 

Anlage 3 Lageplan Überschneidungsgebiet II

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 2 1 Anlage 1 3. Änderungssatzung zur Satzung über die Bildung von Schulbezirken (113 KB)    
Anlage 3 2 Anlage 2 Synopse Straßenverzeichnis (70 KB)    
Anlage 1 3 Anlage 3 Lageplan Überschneidungsgebiet II (444 KB)