Bürgerinfo - Stadt Lauchhammer

Vorlage - 2025/014/VIII  

 
 
Betreff: Beschluss über die Bestimmung der zuständigen Grundschule gemäß § 3 Absatz 2 der Satzung über die Bildung von Schulbezirken in der Stadt Lauchhammer (Schulbezirkssatzung) für das Schuljahr 2026/2027
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Einreicher:Bürgermeister
Federführend:FB Bildung, Soziales und Bürgerservice Bearbeiter/-in: Wiedemann, Manja
Beratungsfolge:
Arbeitsgruppe - BV in Vorbereitung des SVV-Sitzungslaufes Vorberatung
21.08.2025    Arbeitsgruppe - BV in Vorbereitung des SVV-Sitzungslaufes September 2025      
Sozial-, Gesundheits-, Bildungs-, Jugend-, Sport- und Kulturausschuss Vorberatung
18.09.2025 
5. Sitzung des Sozial-, Gesundheits-, Bildungs-, Jugend-, Sport- und Kulturausschusses      
Hauptausschuss Vorberatung
22.09.2025 
6. Sitzung des Hauptausschusses      
Stadtverordnetenversammlung Entscheidung
24.09.2025    6. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung      
Anlagen:
Anlage 1 Übersicht voraussichtliche Schülerzahlen Einschulungsverfahren 2026/2027
Anlage 2 Lageplan Überschneidungsgebiet 1

 

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer beschließt gemäß § 3 Absatz 2

der Satzung über die Bildung von Schulbezirken in der Stadt Lauchhammer (Schulbezirks-satzung), zuletzt geändert durch die 3. Änderungssatzung, beschlossen am 24.09.2025, für das Einschulungsverfahren des Schuljahres 2026/2027 die Bestimmung der jeweils zuständigen Grundschule für die Überschneidungsgebiete lt. Straßenverzeichnis der Schulbezirkssatzung wie folgt:

 

Überschneidungsgebiet I Gartenschule Lauchhammer-West/ Freifrau-von-Löwendal-Grundschule -Europaschule-
 

r nachfolgende Straßen des Überschneidungsgebietes I wird die Freifrau-von-Löwendal-Grundschule -Europaschule-, Heinrich-Zille-Str. 14, 01979 Lauchhammer als die zuständige Grundschule bestimmt:

 

Alter Bockwitzer Weg, Am Grubenteich, Am Hammergraben, Am Luschtgraben, Finsterwalder Straße, Franz-Mehring-Straße, Friedrich-Ebert-Straße, Geschw.-Scholl-Straße, Grüne Straße, Heinrich-Heine-Straße, Neulandweg, Siedlerweg, Stadtring West, Stangenweg

 

r nachfolgende Straßen des Überschneidungsgebietes I wird die Gartenschule Lauchhammer-West -Grundschule-, Kopernikusstr. 3, 01979 Lauchhammer als die zuständige Grundschule bestimmt:

 

Bockwitzer Straße, Im Schehlen, Lessingstraße, Neue Schehlenstraße, Plessaer Straße, Schehlentraße


 

Überschneidungsgebiet II Waldschule Lauchhammer-Ost/ Freifrau-von-Löwendal-Grundschule -Europaschule-

 

r die Straßen des Überschneidungsgebietes II wird die Freifrau-von-Löwendal-Grundschule -Europaschule-, Heinrich-Zille-Str. 14, 01979 Lauchhammer als die zuständige Grundschule bestimmt:

 

Am Bürgerhaus, Am Werk, Am Wolschinkateich, An der Feuerwehr, Bergmannstraße, Bertolt-Brecht-Straße, Brunnenstraße, Cottbuser Straße, Dietrich-Heßmer-Platz, Ernst-Toller-Straße, Friedensstraße 45-65, Friedhofsgasse, Friedrichsthaler Straße, G.-Hauptmann-Straße, Georg-Herwegh-Straße, Hegelstraße, Hüttenstraße, Joh.-R.-Becher-Straße, Lindenstraße, Lutherstraße, M.-Andersen-Nexö-Straße, Makarenkostraße, Margeritenstraße, Max-Baer-Straße, Maxim-Gorki-Straße, Mühlenstraße, Naundorfer Straße 4-49, Ortrander Straße, Otto-Hurraß-Eck, Otto-Hurraß-Straße, Pestalozzistraße, Querstraße, Schmale Gasse, Sallgaster Straße, Siedlergasse, Straße der Einheit, Taubenstraße, Theodor-Körner-Straße, Thomas-Mann-Straße, Töpfergasse, Wehlenteichweg, Wilhelm-Külz-Straße 20-54 (gerade Zahlen), Wilhelm-Oberhaus-Straße

 


Sachverhalt

 

Gemäß § 3 Absatz 2 der Satzung über die Bildung von Schulbezirken in der Stadt

Lauchhammer (Schulbezirkssatzung) vom 17. Dezember 2015, zuletzt geändert durch die

3. Änderungssatzung, beschlossen am 24.09.2025, ist durch den Schulträger für die Schulpflichtigen aus den Überschneidungsgebieten die zuständige Grundschule zu bestimmen.

 

Nach Prüfung der für die Einschulung maßgeblichen Schülerzahlen per Stichtag 01.09.2025 und der Mitteilung der Grundschulen über die Anzahl der Rückstellungen des Vorjahres, wird für die Sicherstellung eines geordneten Schulbetriebes entsprechend der gesetzlichen

Vorgaben die Bestimmung der zuständigen Grundschulen für die Überschneidungsgebiete lt.

Straßenverzeichnis für das Einschulungsverfahren des Schuljahres 2026/2027 wie im

Beschlussvorschlag ausgeführt nötig.

 

Die entsprechende Schülerverteilung im Einschulungsverfahren an den Grundschulen in

Trägerschaft der Stadt Lauchhammer ist der Anlage 1 zu entnehmen.

 

Durch die o.g. Zuordnung der Überscheidungsgebiete kann eine Klassenbildung unter

Berücksichtigung der Bandbreiten lt. BbgSchulG und VV Unterrichtsorganisation erreicht

werden.

Rechnerisch ergibt sich für die Freifrau-von-Löwendal-Grundschule -Europaschule- eine Dreizügigkeit (23/23/24) und für die Waldschule Lauchhammer-Ost (28 Kinder) und die Gartenschule Lauchhammer-West (25 Kinder) jeweils eine Einzügigkeit.

 

Die Klassenstärken liegen in allen 1. Klassen in der Freifrau-von-Löwendal-Grundschule

-Europaschule- am/um den Frequenzrichtwert von 23 Kindern sowie in allen Grundschulen in

Trägerschaft der Stadt Lauchhammer und innerhalb der Bandbreite (15 -28 Kinder).

 

Anzumerken ist, dass die 3 Zügigkeit der 1. Klasse in der Freifrau-von-Löwendal-Grundschule -Europaschule- insbesondere von den im weiteren Einschulungsverfahren zu genehmigenden Anträgen auf Rückstellungen abhängig ist.

Aktuell liegt die Schülerzahl/ Klasse bereits (nah) am Frequenzwert von 23 Kindern. Bei einer entsprechender Anzahl von Rückstellern käme es ggf. zu einer Zweizügigkeit.

 

Der Besuch einer anderen, als der zuständigen Grundschule, kann durch die Eltern beim Staatlichen Schulamt beantragt werden, welche jedoch nur im Ausnahmefall bei Vorlage wichtiger Gründe genehmigungsfähig sind.

 

Hierdurch sowie durch Zu- und Wegzüge kann die endgültige Schülerverteilung an den Grundschulen in der Stadt Lauchhammer bis zum Schuljahresbeginn variieren.

 

Nichts desto trotz sollte die Einhaltung der Bandbreite von 15 bis 28 Schülerinnen in allen 1. Klassen an den Grundschulen in Trägerschaft der Stadt Lauchhammer möglich sein, innerhalb der eine Klassenbildung, bei Genehmigung des staatlichen Schulamtes auch bis zu 30 Schülerinnen und Schülern, möglich wäre.

 

Die Zuordnung der Überschneidungsgebiete wurde mit den zuständigen Schulleiterinnen und der zuständigen Schulrätin im Rahmen der Vorbereitung der Klassenbildung abgestimmt.


Vorgang entspricht dem Haushaltsplan  [ x ] Ja  [  ] Nein

 

Zusätzliche finanzielle Auswirkungen nein

 

Produkt:

 

 

 

 

 

 

 

Kostenträger:

 

 

 

 

 

 

 

Kostenstelle:

 

 

 

 

 

 

 

Sachkonto:

 

 

 

 

 

 

 

 

Betrag

davon
2025

davon
2026

davon
2027

davon
2028

Auswirkungen Ergebnishaushalt:
Ertrag
Aufwand



 



 



 



 



 

Auswirkungen Finanzhaushalt:
Einzahlung
Auszahlung



 



 



 



 



 

 

Alle Beträge in EUR

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 2 1 Anlage 1 Übersicht voraussichtliche Schülerzahlen Einschulungsverfahren 2026/2027 (76 KB)    
Anlage 1 2 Anlage 2 Lageplan Überschneidungsgebiet 1 (325 KB)