Bürgerinfo - Stadt Lauchhammer
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Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer beschließt gemäß § 3 Absatz 2 der Satzung über die Bildung von Schulbezirken in der Stadt Lauchhammer (Schulbezirks-satzung), zuletzt geändert durch die 3. Änderungssatzung, beschlossen am 24.09.2025, für das Einschulungsverfahren des Schuljahres 2026/2027 die Bestimmung der jeweils zuständigen Grundschule für die Überschneidungsgebiete lt. Straßenverzeichnis der Schulbezirkssatzung wie folgt:
Überschneidungsgebiet I Gartenschule Lauchhammer-West/ Freifrau-von-Löwendal-Grundschule -Europaschule- Für nachfolgende Straßen des Überschneidungsgebietes I wird die Freifrau-von-Löwendal-Grundschule -Europaschule-, Heinrich-Zille-Str. 14, 01979 Lauchhammer als die zuständige Grundschule bestimmt:
Alter Bockwitzer Weg, Am Grubenteich, Am Hammergraben, Am Luschtgraben, Finsterwalder Straße, Franz-Mehring-Straße, Friedrich-Ebert-Straße, Geschw.-Scholl-Straße, Grüne Straße, Heinrich-Heine-Straße, Neulandweg, Siedlerweg, Stadtring West, Stangenweg
Für nachfolgende Straßen des Überschneidungsgebietes I wird die Gartenschule Lauchhammer-West -Grundschule-, Kopernikusstr. 3, 01979 Lauchhammer als die zuständige Grundschule bestimmt:
Bockwitzer Straße, Im Schehlen, Lessingstraße, Neue Schehlenstraße, Plessaer Straße, Schehlentraße
Überschneidungsgebiet II Waldschule Lauchhammer-Ost/ Freifrau-von-Löwendal-Grundschule -Europaschule-
Für die Straßen des Überschneidungsgebietes II wird die Freifrau-von-Löwendal-Grundschule -Europaschule-, Heinrich-Zille-Str. 14, 01979 Lauchhammer als die zuständige Grundschule bestimmt:
Am Bürgerhaus, Am Werk, Am Wolschinkateich, An der Feuerwehr, Bergmannstraße, Bertolt-Brecht-Straße, Brunnenstraße, Cottbuser Straße, Dietrich-Heßmer-Platz, Ernst-Toller-Straße, Friedensstraße 45-65, Friedhofsgasse, Friedrichsthaler Straße, G.-Hauptmann-Straße, Georg-Herwegh-Straße, Hegelstraße, Hüttenstraße, Joh.-R.-Becher-Straße, Lindenstraße, Lutherstraße, M.-Andersen-Nexö-Straße, Makarenkostraße, Margeritenstraße, Max-Baer-Straße, Maxim-Gorki-Straße, Mühlenstraße, Naundorfer Straße 4-49, Ortrander Straße, Otto-Hurraß-Eck, Otto-Hurraß-Straße, Pestalozzistraße, Querstraße, Schmale Gasse, Sallgaster Straße, Siedlergasse, Straße der Einheit, Taubenstraße, Theodor-Körner-Straße, Thomas-Mann-Straße, Töpfergasse, Wehlenteichweg, Wilhelm-Külz-Straße 20-54 (gerade Zahlen), Wilhelm-Oberhaus-Straße
Sachverhalt
Gemäß § 3 Absatz 2 der Satzung über die Bildung von Schulbezirken in der Stadt Lauchhammer (Schulbezirkssatzung) vom 17. Dezember 2015, zuletzt geändert durch die 3. Änderungssatzung, beschlossen am 24.09.2025, ist durch den Schulträger für die Schulpflichtigen aus den Überschneidungsgebieten die zuständige Grundschule zu bestimmen.
Nach Prüfung der für die Einschulung maßgeblichen Schülerzahlen per Stichtag 01.09.2025 und der Mitteilung der Grundschulen über die Anzahl der Rückstellungen des Vorjahres, wird für die Sicherstellung eines geordneten Schulbetriebes entsprechend der gesetzlichen Vorgaben die Bestimmung der zuständigen Grundschulen für die Überschneidungsgebiete lt. Straßenverzeichnis für das Einschulungsverfahren des Schuljahres 2026/2027 wie im Beschlussvorschlag ausgeführt nötig.
Die entsprechende Schülerverteilung im Einschulungsverfahren an den Grundschulen in Trägerschaft der Stadt Lauchhammer ist der Anlage 1 zu entnehmen.
Durch die o.g. Zuordnung der Überscheidungsgebiete kann eine Klassenbildung unter Berücksichtigung der Bandbreiten lt. BbgSchulG und VV Unterrichtsorganisation erreicht werden. Rechnerisch ergibt sich für die Freifrau-von-Löwendal-Grundschule -Europaschule- eine Dreizügigkeit (23/23/24) und für die Waldschule Lauchhammer-Ost (28 Kinder) und die Gartenschule Lauchhammer-West (25 Kinder) jeweils eine Einzügigkeit.
Die Klassenstärken liegen in allen 1. Klassen in der Freifrau-von-Löwendal-Grundschule -Europaschule- am/um den Frequenzrichtwert von 23 Kindern sowie in allen Grundschulen in Trägerschaft der Stadt Lauchhammer und innerhalb der Bandbreite (15 -28 Kinder).
Anzumerken ist, dass die 3 Zügigkeit der 1. Klasse in der Freifrau-von-Löwendal-Grundschule -Europaschule- insbesondere von den im weiteren Einschulungsverfahren zu genehmigenden Anträgen auf Rückstellungen abhängig ist. Aktuell liegt die Schülerzahl/ Klasse bereits (nah) am Frequenzwert von 23 Kindern. Bei einer entsprechender Anzahl von Rückstellern käme es ggf. zu einer Zweizügigkeit.
Der Besuch einer anderen, als der zuständigen Grundschule, kann durch die Eltern beim Staatlichen Schulamt beantragt werden, welche jedoch nur im Ausnahmefall bei Vorlage wichtiger Gründe genehmigungsfähig sind.
Hierdurch sowie durch Zu- und Wegzüge kann die endgültige Schülerverteilung an den Grundschulen in der Stadt Lauchhammer bis zum Schuljahresbeginn variieren.
Nichts desto trotz sollte die Einhaltung der Bandbreite von 15 bis 28 Schülerinnen in allen 1. Klassen an den Grundschulen in Trägerschaft der Stadt Lauchhammer möglich sein, innerhalb der eine Klassenbildung, bei Genehmigung des staatlichen Schulamtes auch bis zu 30 Schülerinnen und Schülern, möglich wäre.
Die Zuordnung der Überschneidungsgebiete wurde mit den zuständigen Schulleiterinnen und der zuständigen Schulrätin im Rahmen der Vorbereitung der Klassenbildung abgestimmt. Vorgang entspricht dem Haushaltsplan [ x ] Ja [ ] Nein
Zusätzliche finanzielle Auswirkungen nein
Alle Beträge in EUR Anlage Anlage 1 - Übersicht voraussichtliche Schülerzahlen Einschulungsverfahren Schuljahr 2026/2027 Anlage 2 - Lageplan Überschneidungsgebiet I
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