Bürgerinfo - Stadt Lauchhammer
![]() |
![]() |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer beschließt im Rahmen der Gesamtkostenerhöhung inkl. der Planungskosten die Mittelfreigabe für die Leistungsphasen 4 bis 9 in Höhe von insgesamt 1.553.000,00 € in den Haushaltsjahren 2025 bis 2027 für die elektrotechnische, brandschutztechnische und malermäßige Sanierung des Kulturhauses.
Sachverhalt
Das Kulturhaus liegt in der Stadtumbaukulisse Sozialer Zusammenhalt (SZH). Das Programm verfolgt Ziele, die Lebensqualität und die Nutzungsvielfalt in den Quartieren zu erhöhen, die Integration aller Bevölkerungsgruppen zu unterstützen und den Zusammenhalt in der Nachbarschaft zu stärken. So ist das Kulturhaus im Herzen von Lauchhammer eine für die Stadt Lauchhammer bedeutungsvolle Begegnungs- und Veranstaltungsstätte.
Die Maßnahme ist im Umsetzungsplan des Städtebauförderprogramms verankert und dessen Durchführung durch das Landesamt für Bauen und Verkehr bestätigt.
Zwar wurde das Objekt in den 90iger Jahren hinsichtlich des Daches und der Fassade teilsaniert. Die elektro- und brandschutztechnischen Anlagen sowie die Bühnentechnik sind jedoch veraltet und die Ausstattung der notwendigen Räumlichkeiten, insbesondere der Künstlergarderoben, ist nicht mehr zeitgemäß.
Die Ausschreibung der Planungsleistungen (Lph 1 bis 9) und die Vergabe der Leistungsphasen 1 bis 3 erfolgte bereits im Jahr 2024. Die Vergabekommission tagte dazu am 28.08.2024. Den Zuschlag erhielten für das LOS 1 zur Ertüchtigung der Elektrotechnik, der Brandmeldeanlage, Beleuchtung, Bühnentechnik und des Datennetzes das Ing.-büro PLE aus Senftenberg sowie für das LOS 2 Malerarbeiten, Aufarbeitung Parkettboden, Erneuerung Bühnentreppen und Außentreppe, Austausch Innentüren, Schließanlage und Erstellung und Umsetzung Schallschutzgutachten inkl. Akustik das Ing.-büro Kraus aus Cottbus.
In der Vergabekommission wurde vereinbart, dass die Beauftragung der Leistungsphasen 4 bis 9 in Abhängigkeit des Planungsergebnisses, dem Vorliegen erforderlicher Gremienbeschlüsse sowie etwaiger behördlicher Zustimmungen erfolgen soll.
Nunmehr sollen diese Leistungsphasen beauftragt werden. Weiterhin soll eine PV-Anlage, welche bestenfalls im Sinne des Bilanzkreismodells auch Energiekosteneinsparungen an anderen kommunalen Einrichtungen generiert, installiert werden.
Im Rahmen der Entwurfsplanung wurden hinsichtlich der baulichen Ausführung verschiedene Varianten mit entsprechender Priorisierung diskutiert. Die Planungs- und Baukostenschätzungen dieser Varianten belaufen sich wie folgt:
Komplettsanierung (Priorität 1-6) inkl. PV-Anlage 1.764.028,71 € Sanierung notwendiger Räume (Priorität 1-3) inkl. PV-Anlage 1.551.844,82 € Sanierung niedriges Niveau (nur Priorität 1) ohne PV-Anlage 1.306.527,01 €
Verwaltungsintern wird favorisiert, die Sanierung der notwendigen Räume (Priorität 1-3), d. h. die notwendigen Kellerräume, das Foyer, Saal, Bühne, Künstlergarderoben, notwendige Fluchtwege etc. mit einer Kostenschätzung von 1.551.844,82 € durchzuführen.
Um die Ausfinanzierung der Kulturhaus-Maßnahme abzusichern, sollen die notwendigen Mittel, die insgesamt für die Gesamtmaßnahme SZH in 2025 bis 2027 noch fehlen, im Programmantrag für 2026 ff (Antragsfrist bis 30.10.2025) beantragt werden. Auch dabei setzen wir auf eine 90 %ige Bund-/Land-Förderung, wie bereits in der Beschlussvorlage zur Europaschule (WNE-Aufwertung Neustadt I+III) beschrieben.
Vorgang entspricht dem Haushaltsplan [ ] Ja [ X ] Nein
Zusätzliche finanzielle Auswirkungen
Invest.-Nummer: SZH 01
Alle Beträge in EUR Anlagen
Anlage 1 Grundrisse Priorisierung Anlage 2 Kostenschätzung PLE Anlage 3 Kostenschätzung IBK
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() |
![]() |