Bürgerinfo - Stadt Lauchhammer

Vorlage - 2025/027/VIII  

 
 
Betreff: Mittelbereitstellung für Gesamtkostensteigerung incl. Planung Kulturhaus Lauchhammer-Mitte
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Einreicher:Bürgermeister
Federführend:FB Gebäudemanagement, Bauverwaltung und Bauhof Bearbeiter/-in: Reiß, Carina
Beratungsfolge:
Arbeitsgruppe - BV in Vorbereitung des SVV-Sitzungslaufes Vorberatung
21.08.2025    Arbeitsgruppe - BV in Vorbereitung des SVV-Sitzungslaufes September 2025      
Finanzausschuss Vorberatung
16.09.2025 
5. Sitzung des Finanzausschusses      
Wirtschafts-, Bau-, Verkehrs- und Umweltausschuss Vorberatung
17.09.2025 
5. Sitzung des Wirtschafts-, Bau-, Verkehrs- und Umweltausschusses      
Hauptausschuss Vorberatung
22.09.2025 
6. Sitzung des Hauptausschusses      
Stadtverordnetenversammlung Entscheidung
24.09.2025    6. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung      
Anlagen:
Anlage 1 zur BV 2025/027/VIII
Anlage 2 zur BV 2025/027/VIII
Anlage 3 zur BV 2025/027/VIII

 

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer beschließt im Rahmen der

Gesamtkostenerhöhung inkl. der Planungskosten die Mittelfreigabe für die Leistungsphasen

4 bis 9 in Höhe von insgesamt 1.553.000,00 € in den Haushaltsjahren 2025 bis 2027r die

elektrotechnische, brandschutztechnische und malermäßige Sanierung des Kulturhauses.

 

 


Sachverhalt

 

Das Kulturhaus liegt in der Stadtumbaukulisse Sozialer Zusammenhalt (SZH). Das Programm verfolgt Ziele, die Lebensqualität und die Nutzungsvielfalt in den Quartieren zu erhöhen, die Integration aller Bevölkerungsgruppen zu unterstützen und den Zusammenhalt in der Nachbarschaft zu stärken. So ist das Kulturhaus im Herzen von Lauchhammer eine für die Stadt Lauchhammer bedeutungsvolle Begegnungs- und Veranstaltungsstätte.

 

Die Maßnahme ist im Umsetzungsplan des Städtebauförderprogramms verankert und dessen

Durchführung durch das Landesamt für Bauen und Verkehr bestätigt.

 

Zwar wurde das Objekt in den 90iger Jahren hinsichtlich des Daches und der Fassade teilsaniert. Die

elektro- und brandschutztechnischen Anlagen sowie die Bühnentechnik sind jedoch veraltet und die

Ausstattung der notwendigen Räumlichkeiten, insbesondere der Künstlergarderoben, ist nicht mehr

zeitgemäß.

 

Die Ausschreibung der Planungsleistungen (Lph 1 bis 9) und die Vergabe der Leistungsphasen 1 bis 3 erfolgte bereits im Jahr 2024. Die Vergabekommission tagte dazu am 28.08.2024. Den Zuschlag erhielten für das LOS 1 zur Ertüchtigung der Elektrotechnik, der Brandmeldeanlage, Beleuchtung,

hnentechnik und des Datennetzes das Ing.-büro PLE aus Senftenberg sowie für das LOS 2 Malerarbeiten, Aufarbeitung Parkettboden, Erneuerung Bühnentreppen und Außentreppe, Austausch Innentüren, Schließanlage und Erstellung und Umsetzung Schallschutzgutachten inkl. Akustik das Ing.-büro Kraus aus Cottbus.

 

In der Vergabekommission wurde vereinbart, dass die Beauftragung der Leistungsphasen 4 bis 9 in Abhängigkeit des Planungsergebnisses, dem Vorliegen erforderlicher Gremienbeschlüsse sowie etwaiger behördlicher Zustimmungen erfolgen soll.

 

Nunmehr sollen diese Leistungsphasen beauftragt werden.

Weiterhin soll eine PV-Anlage, welche bestenfalls im Sinne des Bilanzkreismodells auch

Energiekosteneinsparungen an anderen kommunalen Einrichtungen generiert, installiert werden.

 

Im Rahmen der Entwurfsplanung wurden hinsichtlich der baulichen Ausführung verschiedene Varianten mit entsprechender Priorisierung diskutiert. Die Planungs- und Baukostenschätzungen dieser Varianten belaufen sich wie folgt:

 

Komplettsanierung (Priorität 1-6) inkl. PV-Anlage    1.764.028,71 €

Sanierung notwendiger Räume (Priorität 1-3) inkl. PV-Anlage  1.551.844,82 €

Sanierung niedriges Niveau (nur Priorität 1) ohne PV-Anlage  1.306.527,01 €

 

Verwaltungsintern wird favorisiert, die Sanierung der notwendigen Räume (Priorität 1-3), d. h. die notwendigen Kellerräume, das Foyer, Saal, Bühne, Künstlergarderoben, notwendige Fluchtwege etc. mit einer Kostenschätzung von 1.551.844,82 € durchzuführen.

 

Um die Ausfinanzierung der Kulturhaus-Maßnahme abzusichern, sollen die notwendigen Mittel, die insgesamt für die Gesamtmaßnahme SZH in 2025 bis 2027 noch fehlen, im Programmantrag für

2026 ff (Antragsfrist bis 30.10.2025) beantragt werden. Auch dabei setzen wir auf eine 90 %ige Bund-/Land-Förderung, wie bereits in der Beschlussvorlage zur Europaschule (WNE-Aufwertung Neustadt I+III) beschrieben.

 

 

 

 


Vorgang entspricht dem Haushaltsplan  [  ] Ja  [ X ] Nein

 

Zusätzliche finanzielle Auswirkungen

 

Produkt:

281.1.00

 

 

 

 

 

 

Kostenträger:

511.1.02.32

 

 

 

 

 

 

Kostenstelle:

341220

 

 

 

 

 

 

Sachkonto:

056301

 

 

 

 

 

 

Invest.-Nummer:         SZH 01

 

 

Betrag

davon
2025

davon
2026

davon
2027

davon
2028

Auswirkungen Ergebnishaushalt:
Ertrag
Aufwand



 



 



 



 



 

Auswirkungen Finanzhaushalt:
Einzahlung
Auszahlung



 



 



 



 



 

 

Alle Beträge in EUR


Anlagen

 

Anlage 1 Grundrisse Priorisierung

Anlage 2 Kostenschätzung PLE

Anlage 3 Kostenschätzung IBK

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 1 zur BV 2025/027/VIII (2111 KB)    
Anlage 2 2 Anlage 2 zur BV 2025/027/VIII (51 KB)    
Anlage 3 3 Anlage 3 zur BV 2025/027/VIII (510 KB)