Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer beschließt den „Konzentrationsraum in Neustadt I“ und den „Konzentrationsraum in Neustadt II“ gemäß Anlage (Karte „Förderkulissen“ des LBV) als Vorranggebiet Wohnen festzusetzen.
24.09.2025 - Stadtverordnetenversammlung
Ö 15 - ungeändert beschlossen BESCHLUSS: 25/09/25
(Sitzungsstatus lässt noch keine Beschlussanzeige zu)
Entscheidung gemäß § 42 Abs. 3 Satz 2 BbgKVerf über eventuelle Einwendungen gegen die Niederschrift über den nichtöffentlichen Teil der Sitzung vom 25.06.2025