Variante I
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer beschließt, die Stiftung Kunstguss-museum Lauchhammer für den Betrieb des Kunstgussmuseums und die Transformation 1.535° gGmbH für das Jahr 2026, zusätzlich zum für die Stiftung Kunstgussmuseum vertraglich gebundenen Festzuschuss von 60.000 Euro, mit einem Gesamtbetrag von 152.142,00 Euro für den Betrieb ihrer Einrichtungen zu fördern.
Damit beläuft sich der Gesamtzuschuss für die Stiftung Kunstgussmuseum Lauchhammer und für die Transformation 1.535° gGmbH für das Jahr 2026 auf insgesamt 212.142,00 Euro.
Der zusätzliche Betrag setzt sich wie folgt zusammen:
60.000 Euro Festzuschuss
31.000,00 Euro flexibler Zuschuss lt. BV 2017/018/VI
121.142,00 Euro zusätzliche Mittel
Der Gesamtzuschuss in Höhe von 212.142 Euro wird als institutioneller Zuschuss gezahlt.
Die Auszahlung des zusätzlichen Zuschussbetrages erfolgt in Teilbeträgen:
40.292,50 Euro mit Fälligkeit 15.01.2026
40.292,50 Euro mit Fälligkeit 15.04.2026
40.292,50 Euro mit Fälligkeit 15.07.2026
40.292,50 Euro mit Fälligkeit 15.10.2026
jeweils an die Stiftung Kunstgussmuseum Lauchhammer
und
12.743,00 Euro mit Fälligkeit 15.01.2026
12.743,00 Euro mit Fälligkeit 15.04.2026
12.743,00 Euro mit Fälligkeit 15.07.2026
12.743,00 Euro mit Fälligkeit 15.10.2026
jeweils an die Transformation 1.535° gGmbH.
Die Mittel sind aus Haushaltsmitteln des Jahres 2026 zur Verfügung zu stellen.
Die Auszahlung ist mit folgenden Auflagen verbunden:
Der Nachweis ist zu erbringen, dass Fördermittel und Sponsoringgelder für den Betrieb der
Einrichtungen von den Zuschussnehmern beantragt bzw. angeworben wurden.
Die Stiftung Kunstgussmuseum Lauchhammer und die Transformation 1.535° g GmbH
arbeiten weiterhin im Rahmen ihrer Möglichkeiten und der Erfordernisse an der Umsetzung
bzw. an der Klärung offener Fragen und Sachlagen des Projektes ERZ und KOHLE aktiv mit, soweit dies erforderlich ist.
Der Betrieb der Einrichtungen der Stiftung Kunstgussmuseum Lauchhammer und der gGmbH ist in der jetzigen Art der Betreibung unverändert weiterzuführen.
In der Zahlung des Zuschusses ist der flexible Zuschussbetrag in Höhe von 31.000,00 Euro
lt. BV 2017/018/VI enthalten und ist für 2026 nicht extra zu beantragen.
Variante II
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer beschließt die Stiftung Kunstgussmuseum Lauchhammer für den Betrieb des Kunstgussmuseums und die Transformation 1.535° gGmbH für das Jahr 2026, zusätzlich zum für die Stiftung Kunstgussmuseum vertraglich gebundenen Festzuschuss von 60.000 Euro, mit einem Gesamtbetrag von 152.142,00 Euro für den Betrieb ihrer Einrichtungen zu fördern.
Damit beläuft sich der Gesamtzuschuss für die Stiftung Kunstgussmuseum Lauchhammer
und für die Transformation 1.535° gGmbH für das Jahr 2026s auf insgesamt 212.142,00 Euro.
Der zusätzliche Betrag setzt sich wie folgt zusammen:
60.000 Euro Festzuschuss
31.000,00 Euro flexibler Zuschuss lt. BV 2017/018/VI
121.142,00 Euro zusätzliche Mittel.
Der Gesamtzuschuss in Höhe von 212.000 Euro wird als institutioneller Zuschuss gezahlt.
Die Auszahlung des Zuschussbetrages in Höhe von 91.000 Euro erfolgt in Teilbeträgen jeweils zum:
22.750,00 Euro mit Fälligkeit 15.01.2026
22.750,00 Euro mit Fälligkeit 15.04.2026
22.750,00 Euro mit Fälligkeit 15.07.2026
22.750,00 Euro mit Fälligkeit 15.10.2026 jeweils an die Stiftung Kunstgussmuseum Lauchhammer
Die zusätzlichen Mittel in Höhe von 70.170,00 Euro für die Stiftung Kunstgussmuseum Lauchhammer e. V. und von 50.972,00 Euro für die Transformation 1.535° gGmbH (in Summe 121.142,00 Euro) bedürfen der vorherigen Freigabe durch die Stadtverordnetenversammlung durch jeweils separaten Beschluss über die einzelnen Teilbeträge.
Die Beschlussfassung erfolgt für die Zahlung für das 1. Quartal 2026 in der SVV am 10. Dezember 2025.
Für die weiteren Quartalszahlungen erfolgt die Beschlussfassung jeweils im 1. Sitzungslauf für das 2. Quartal, im 2. Sitzungslauf für das 3. Quartal und im 3. Sitzungslauf für das 4. Quartal 2026.
Die Auszahlung erfolgt bei Freigabe durch die SVV in folgenden Teilbeträgen:
12.743,00 Euro mit Fälligkeit 15.01.2026
12.743,00 Euro mit Fälligkeit 15.04.2026
12.743,00 Euro mit Fälligkeit 15.07.2026
12.743,00 Euro mit Fälligkeit 15.10.2026 jeweils an die Transformation 1.535° gGmbH.
und
17.542,50 Euro mit Fälligkeit 15.01.2026
17.542,20 Euro mit Fälligkeit 15.04.2026
17.542,50 Euro mit Fälligkeit 15.07.2026
17.542,50 Euro mit Fälligkeit 15.10.2026 jeweils an die Stiftung Kunstgussmuseum Lauchhammer.
Die Mittel sind aus Haushaltsmitteln des Jahres 2026 zur Verfügung zu stellen.
Die Auszahlung ist mit folgenden Auflagen verbunden:
Der Nachweis ist zu erbringen, dass Fördermittel und Sponsoringgelder für den Betrieb der
Einrichtungen von den Zuschussnehmern beantragt bzw. angeworben wurden.
Die Stiftung Kunstgussmuseum Lauchhammer und die Transformation 1.535° g GmbH
arbeiten weiterhin im Rahmen ihrer Möglichkeiten und der Erfordernisse an der Umsetzung
bzw. an der Klärung offener Fragen und Sachlagen des Projektes ERZ und KOHLE aktiv mit, soweit dies erforderlich ist.
Der Betrieb der Einrichtungen der Stiftung Kunstgussmuseum Lauchhammer und der gGmbH ist in der jetzigen Art der Betreibung unverändert weiterzuführen.
In der Zahlung des Zuschusses ist der flexible Zuschussbetrag in Höhe von 31.000,00 Euro
lt. BV 2017/018/VI enthalten und ist für 2026 nicht extra zu beantragen.
Variante III
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer beschließt die Stiftung Kunstgussmuseum Lauchhammer für den Betrieb des Kunstgussmuseums und die Transformation 1.535° gGmbH für das Jahr 2026, zusätzlich zum für die Stiftung Kunstgussmuseum vertraglich gebundenen Festzuschuss von 60.000 Euro, mit einem Gesamtbetrag von 152.142,00 Euro für den Betrieb ihrer Einrichtungen zu fördern.
Damit beläuft sich der Gesamtzuschuss für die Stiftung Kunstgussmuseum Lauchhammer und für die Transformation 1.535° gGmbH für das Jahr 2026 auf insgesamt 212.142,00 Euro.
Der zusätzliche Betrag setzt sich wie folgt zusammen:
60.000 Euro Festzuschuss
31.000,00 Euro flexibler Zuschuss lt. BV 2017/018/VI
121.142,00 Euro zusätzliche Mittel.
Der Gesamtzuschuss in Höhe von 212.142 Euro wird als institutioneller Zuschuss gezahlt.
Die Auszahlung Zuschussbetrages in Höhe von 91.000 Euro erfolgt in Teilbeträgen jeweils zum:
22.750,00 Euro mit Fälligkeit 15.01.2026
22.750,00 Euro mit Fälligkeit 15.04.2026
22.750,00 Euro mit Fälligkeit 15.07.2026
22.750,00 Euro mit Fälligkeit 15.10.2026 jeweils an die Stiftung Kunstgussmuseum Lauchhammer
Die zusätzlichen Mittel in Höhe von 70.170,00 Euro für die Stiftung Kunstgussmuseum Lauchhammer e. V. und von 50.972,00 Euro für die Transformation 1.535° gGmbH (in Summe 121.142,00 Euro) bedürfender vorherigen Freigabe durch die Stadtverordnetenversammlung durch jeweils separaten Beschluss über die einzelnen Teilbeträge für jedes Halbjahr.
Die Beschlussfassung erfolgt für die Zahlung für das 1. Halbjahr 2026 in der SVV am 10. Dezember 2025.
Für die das 2. Halbjahr 2026 erfolgt die Beschlussfassung im 2. Sitzungslauf 2026.
Die Auszahlung erfolgt bei Freigabe durch die SVV in folgenden Teilbeträgen:
12.743,00 Euro mit Fälligkeit 15.01.2026
12.743,00 Euro mit Fälligkeit 15.04.2026
12.743,00 Euro mit Fälligkeit 15.07.2026
12.743,00 Euro mit Fälligkeit 15.10.2026 jeweils an die Transformation 1.535° gGmbH.
und
17.542,50 Euro mit Fälligkeit 15.01.2026
17.542,20 Euro mit Fälligkeit 15.04.2026
17.542,50 Euro mit Fälligkeit 15.07.2026
17.542,50 Euro mit Fälligkeit 15.10.2026 jeweils an die Stiftung Kunstgussmuseum Lauchhammer.
Die Mittel sind aus Haushaltsmitteln des Jahres 2026 zur Verfügung zu stellen.
Die Auszahlung ist mit folgenden Auflagen verbunden:
Der Nachweis ist zu erbringen, dass Fördermittel und Sponsoringgelder für den Betrieb der Einrichtungen von den Zuschussnehmern beantragt bzw. angeworben wurden. Die Stiftung Kunstgussmuseum Lauchhammer und die Transformation 1.535° g GmbH arbeiten weiterhin im Rahmen ihrer Möglichkeiten und der Erfordernisse an der Umsetzung bzw. an der Klärung offener Fragen und Sachlagen des Projektes ERZ und KOHLE aktiv mit, soweit dies erforderlich ist.
Der Betrieb der Einrichtungen der Stiftung Kunstgussmuseum Lauchhammer und der gGmbH ist in der jetzigen Art der Betreibung unverändert weiterzuführen.
In der Zahlung des Zuschusses ist der flexible Zuschussbetrag in Höhe von 31.000,00 Euro lt. BV 2017/018/VI enthalten und ist für 2026 nicht extra zu beantragen.