Bürgerinfo - Stadt Lauchhammer

Tagesordnung - 6. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung  

 
 
Bezeichnung: 6. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung
Gremium: Stadtverordnetenversammlung
Datum: Mi, 24.09.2025 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:01 - 21:10
Raum: Speisesaal des Rathauses
Ort:
Anlagen:
Präsentation zu TOP 4

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1     Eröffnung der Sitzung      
Ö 2     Entscheidung gemäß § 42 Abs. 3 Satz 2 BbgKVerf über eventuelle Einwendungen gegen die Niederschrift über den öffentlichen Teil der Sitzung vom 25.06.2025      
Ö 3     Feststellung der Tagesordnung      
Ö 4     Bericht des Vorstandsvorsitzenden der Stiftung Kunstgussmuseum Lauchhammer/ Geschäftsführer Transformation 1.535° gGmbH - Herr Tino Winkelmann      
Ö 5     Informationen des Vorsitzenden der Stadtverordnetenversammlung      
Ö 6     Bericht des Hauptverwaltungsbeamten      
Ö 7     Einwohnerfragestunde      
Ö 8     Behandlung der Anfragen von Mitgliedern der Stadtverordnetenversammlung      
Ö 9     Zuschussgewährung für die Stiftung Kunstgussmuseum Lauchhammer und die Transformation 1.535° gGmbH für das Jahr 2026  
Enthält Anlagen
2025/019/VIII  
    VORLAGE
   

 

Variante I

 

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer beschließt, die Stiftung Kunstguss-museum Lauchhammer für den Betrieb des Kunstgussmuseums und die Transformation 1.535° gGmbH für das Jahr 2026, zusätzlich zum für die Stiftung Kunstgussmuseum vertraglich gebundenen Festzuschuss von 60.000 Euro, mit einem Gesamtbetrag von 152.142,00 Euro für den Betrieb ihrer Einrichtungen zu fördern.

 

Damit beläuft sich der Gesamtzuschuss für die Stiftung Kunstgussmuseum Lauchhammer und für die Transformation 1.535° gGmbH für das Jahr 2026 auf insgesamt 212.142,00 Euro.

 

Der zusätzliche Betrag setzt sich wie folgt zusammen:

  60.000 Euro Festzuschuss

  31.000,00 Euro flexibler Zuschuss lt. BV 2017/018/VI

121.142,00 Euro zusätzliche Mittel

 

Der Gesamtzuschuss in Höhe von 212.142 Euro wird als institutioneller Zuschuss gezahlt.

 

Die Auszahlung des zusätzlichen Zuschussbetrages erfolgt in Teilbeträgen:

 

40.292,50 Euro mit Fälligkeit 15.01.2026

40.292,50 Euro mit Fälligkeit 15.04.2026

40.292,50 Euro mit Fälligkeit 15.07.2026

40.292,50 Euro mit Fälligkeit 15.10.2026

jeweils an die Stiftung Kunstgussmuseum Lauchhammer

 

und

 

12.743,00 Euro mit Fälligkeit 15.01.2026

12.743,00 Euro mit Fälligkeit 15.04.2026

12.743,00 Euro mit Fälligkeit 15.07.2026

12.743,00 Euro mit Fälligkeit 15.10.2026

jeweils an die Transformation 1.535° gGmbH.

 

Die Mittel sind aus Haushaltsmitteln des Jahres 2026 zur Verfügung zu stellen.

 

Die Auszahlung ist mit folgenden Auflagen verbunden:

Der Nachweis ist zu erbringen, dass Fördermittel und Sponsoringgelder für den Betrieb der

Einrichtungen von den Zuschussnehmern beantragt bzw. angeworben wurden.

Die Stiftung Kunstgussmuseum Lauchhammer und die Transformation 1.535° g GmbH

arbeiten weiterhin im Rahmen ihrer Möglichkeiten und der Erfordernisse an der Umsetzung

bzw. an der Klärung offener Fragen und Sachlagen des Projektes ERZ und KOHLE aktiv mit, soweit dies erforderlich ist.

Der Betrieb der Einrichtungen der Stiftung Kunstgussmuseum Lauchhammer und der gGmbH ist in der jetzigen Art der Betreibung unverändert weiterzuführen.

 

In der Zahlung des Zuschusses ist der flexible Zuschussbetrag in Höhe von 31.000,00 Euro

lt. BV 2017/018/VI enthalten und ist für 2026 nicht extra zu beantragen.

 

Variante II

 

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer beschließt die Stiftung Kunstgussmuseum Lauchhammer für den Betrieb des Kunstgussmuseums und die Transformation 1.535° gGmbH für das Jahr 2026, zusätzlich zum für die Stiftung Kunstgussmuseum vertraglich gebundenen Festzuschuss von 60.000 Euro, mit einem Gesamtbetrag von 152.142,00 Euro für den Betrieb ihrer Einrichtungen zu fördern.

 

Damit beläuft sich der Gesamtzuschuss für die Stiftung Kunstgussmuseum Lauchhammer

und für die Transformation 1.535° gGmbH für das Jahr 2026s auf insgesamt 212.142,00 Euro.

 

 Der zusätzliche Betrag setzt sich wie folgt zusammen:

  60.000 Euro Festzuschuss

  31.000,00 Euro flexibler Zuschuss lt. BV 2017/018/VI

121.142,00 Euro zusätzliche Mittel.

 

Der Gesamtzuschuss in Höhe von 212.000 Euro wird als institutioneller Zuschuss gezahlt.

 

Die Auszahlung des Zuschussbetrages in Höhe von 91.000 Euro erfolgt in Teilbeträgen jeweils zum:

 

22.750,00 Euro mit Fälligkeit 15.01.2026

22.750,00 Euro mit Fälligkeit 15.04.2026

22.750,00 Euro mit Fälligkeit 15.07.2026

22.750,00 Euro mit Fälligkeit 15.10.2026 jeweils an die Stiftung Kunstgussmuseum Lauchhammer

 

Die zusätzlichen Mittel in Höhe von 70.170,00 Euro für die Stiftung Kunstgussmuseum Lauchhammer e. V. und von 50.972,00 Euro für die Transformation 1.535° gGmbH (in Summe 121.142,00 Euro) bedürfen der vorherigen Freigabe durch die Stadtverordnetenversammlung durch jeweils separaten Beschluss über die einzelnen Teilbeträge. 

 

Die Beschlussfassung erfolgt für die Zahlung für das 1. Quartal 2026 in der SVV am 10. Dezember 2025.

 

r die weiteren Quartalszahlungen erfolgt die Beschlussfassung jeweils im 1. Sitzungslauf für das 2. Quartal, im 2. Sitzungslauf für das 3. Quartal und im 3. Sitzungslauf für das 4. Quartal 2026.

 

Die Auszahlung erfolgt bei Freigabe durch die SVV in folgenden Teilbeträgen:

 

12.743,00 Euro mit Fälligkeit 15.01.2026

12.743,00 Euro mit Fälligkeit 15.04.2026

12.743,00 Euro mit Fälligkeit 15.07.2026

12.743,00 Euro mit Fälligkeit 15.10.2026 jeweils an die Transformation 1.535° gGmbH.

 

und

 

17.542,50 Euro mit Fälligkeit 15.01.2026

17.542,20 Euro mit Fälligkeit 15.04.2026

17.542,50 Euro mit Fälligkeit 15.07.2026

17.542,50 Euro mit Fälligkeit 15.10.2026 jeweils an die Stiftung Kunstgussmuseum Lauchhammer.

 

Die Mittel sind aus Haushaltsmitteln des Jahres 2026 zur Verfügung zu stellen.

 

Die Auszahlung ist mit folgenden Auflagen verbunden:

 

Der Nachweis ist zu erbringen, dass Fördermittel und Sponsoringgelder für den Betrieb der

Einrichtungen von den Zuschussnehmern beantragt bzw. angeworben wurden.

Die Stiftung Kunstgussmuseum Lauchhammer und die Transformation 1.535° g GmbH

arbeiten weiterhin im Rahmen ihrer Möglichkeiten und der Erfordernisse an der Umsetzung

bzw. an der Klärung offener Fragen und Sachlagen des Projektes ERZ und KOHLE aktiv mit, soweit dies erforderlich ist.

Der Betrieb der Einrichtungen der Stiftung Kunstgussmuseum Lauchhammer und der gGmbH ist in der jetzigen Art der Betreibung unverändert weiterzuführen.

 

In der Zahlung des Zuschusses ist der flexible Zuschussbetrag in Höhe von 31.000,00 Euro

lt. BV 2017/018/VI enthalten und ist für 2026 nicht extra zu beantragen.

 

Variante III

 

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer beschließt die Stiftung Kunstgussmuseum Lauchhammer für den Betrieb des Kunstgussmuseums und die Transformation 1.535° gGmbH für das Jahr 2026, zusätzlich zum für die Stiftung Kunstgussmuseum vertraglich gebundenen Festzuschuss von 60.000 Euro, mit einem Gesamtbetrag von 152.142,00 Euro für den Betrieb ihrer Einrichtungen zu fördern.

 

Damit beläuft sich der Gesamtzuschuss für die Stiftung Kunstgussmuseum Lauchhammer und für die Transformation 1.535° gGmbH für das Jahr 2026 auf insgesamt 212.142,00 Euro.

 

 Der zusätzliche Betrag setzt sich wie folgt zusammen:

  60.000 Euro Festzuschuss

  31.000,00 Euro flexibler Zuschuss lt. BV 2017/018/VI

121.142,00 Euro zusätzliche Mittel.

 

 

Der Gesamtzuschuss in Höhe von 212.142 Euro wird als institutioneller Zuschuss gezahlt.

 

Die Auszahlung Zuschussbetrages in Höhe von 91.000 Euro erfolgt in Teilbeträgen jeweils zum:

 

22.750,00 Euro mit Fälligkeit 15.01.2026

22.750,00 Euro mit Fälligkeit 15.04.2026

22.750,00 Euro mit Fälligkeit 15.07.2026

22.750,00 Euro mit Fälligkeit 15.10.2026 jeweils an die Stiftung Kunstgussmuseum Lauchhammer

 

Die zusätzlichen Mittel in Höhe von 70.170,00 Euro für die Stiftung Kunstgussmuseum Lauchhammer e. V. und von 50.972,00 Euro für die Transformation 1.535° gGmbH (in Summe 121.142,00 Euro) bedürfender vorherigen Freigabe durch die Stadtverordnetenversammlung durch jeweils separaten Beschluss über die einzelnen Teilbeträge r jedes Halbjahr. 

 

Die Beschlussfassung erfolgt für die Zahlung für das 1. Halbjahr 2026 in der SVV am 10. Dezember 2025.

 

r die das 2. Halbjahr 2026 erfolgt die Beschlussfassung im 2. Sitzungslauf 2026.

 

Die Auszahlung erfolgt bei Freigabe durch die SVV in folgenden Teilbeträgen:

 

12.743,00 Euro mit Fälligkeit 15.01.2026

12.743,00 Euro mit Fälligkeit 15.04.2026

12.743,00 Euro mit Fälligkeit 15.07.2026

12.743,00 Euro mit Fälligkeit 15.10.2026 jeweils an die Transformation 1.535° gGmbH.

 

und

 

17.542,50 Euro mit Fälligkeit 15.01.2026

17.542,20 Euro mit Fälligkeit 15.04.2026

17.542,50 Euro mit Fälligkeit 15.07.2026

17.542,50 Euro mit Fälligkeit 15.10.2026 jeweils an die Stiftung Kunstgussmuseum Lauchhammer.

 

Die Mittel sind aus Haushaltsmitteln des Jahres 2026 zur Verfügung zu stellen.

 

Die Auszahlung ist mit folgenden Auflagen verbunden:

 

Der Nachweis ist zu erbringen, dass Fördermittel und Sponsoringgelder für den Betrieb der Einrichtungen von den Zuschussnehmern beantragt bzw. angeworben wurden. Die Stiftung Kunstgussmuseum Lauchhammer und die Transformation 1.535° g GmbH arbeiten weiterhin im Rahmen ihrer Möglichkeiten und der Erfordernisse an der Umsetzung bzw. an der Klärung offener Fragen und Sachlagen des Projektes ERZ und KOHLE aktiv mit, soweit dies erforderlich ist.

Der Betrieb der Einrichtungen der Stiftung Kunstgussmuseum Lauchhammer und der gGmbH ist in der jetzigen Art der Betreibung unverändert weiterzuführen.

 

In der Zahlung des Zuschusses ist der flexible Zuschussbetrag in Höhe von 31.000,00 Euro lt. BV 2017/018/VI enthalten und ist für 2026 nicht extra zu beantragen.

Ö 10     3. Änderungssatzung zur Satzung über die Bildung von Schulbezirken in der Stadt Lauchhammer (Schulbezirkssatzung) vom 17. Dezember 2015, zuletzt geändert durch Satzung vom 07.12.2023  
Enthält Anlagen
2015/040/VI 3.Ä.  
Ö 11     Beschluss über die Bestimmung der zuständigen Grundschule gemäß § 3 Absatz 2 der Satzung über die Bildung von Schulbezirken in der Stadt Lauchhammer (Schulbezirkssatzung) für das Schuljahr 2026/2027  
Enthält Anlagen
2025/014/VIII  
Ö 12     Ausschreibung/Interessenbekundungsverfahren Freier Träger der Jugendhilfe für Konzepterstellung und Schulsozialarbeit an der Freifrau-von-Löwendal-Grundschule  
2025/020/VIII  
Ö 13     Austritt aus dem Tourismusverband Lausitzer Seenland e.V.  
2025/023/VIII  
Ö 14     Digitalisierung Straßenkataster  
2025/024/VIII  
Ö 15     Festsetzung von Wohnvorranggebieten  
Enthält Anlagen
2025/025/VIII  
Ö 16     Mittelfreigabe Planungsleistungen Freifrau-von-Löwendal-Grundschule -Europaschule-  
2025/026/VIII  
Ö 17     Mittelbereitstellung für Gesamtkostensteigerung incl. Planung Kulturhaus Lauchhammer-Mitte  
Enthält Anlagen
2025/027/VIII  
Ö 18     Sicherer Schulweg zum Seecampus  
Enthält Anlagen
2025/028/VIII  
Ö 19     Ideenfindung der Stadt zur Einwohnergewinnung  
2025/029/VIII  
Ö 20     Prüf- und Planungsauftrag zur Verwendung von Mitteln aus dem Bundes-Sondervermögen "Infrastruktur und Klimaneutralität"  
2025/032/VIII  
Ö 21     Schließung des öffentlichen Teils der Sitzung      
N 1     Eröffnung der Sitzung (nichtöffentlicher Teil)    
N 2     Entscheidung gemäß § 42 Abs. 3 Satz 2 BbgKVerf über eventuelle Einwendungen gegen die Niederschrift über den nichtöffentlichen Teil der Sitzung vom 25.06.2025    
N 3     Feststellung der Tagesordnung im nichtöffentlichen Teil    
N 4     Information des Vorsitzenden der Stadtverordnetenversammlung    
N 5     Bericht des Hauptverwaltungsbeamten    
N 6     Behandlung der Anfragen von Mitgliedern der Stadtverordnetenversammlung    
N 7     Verkauf eines Grundstückes   2025/017/VIII NÖ  
N 8     Verkauf eines Grundstückes   2025/018/VIII NÖ  
N 9     Verkauf eines Grundstücks   2025/031/VIII NÖ  
N 10     Schließung der Sitzung    
               

Anlagen:  
  Nr. Name    
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