Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer beschließt, dass gemäß § 69 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg im Haushalt der Stadt Lauchhammer geplante Ausgaben im Rahmen der vorläufigen Haushaltsführung für folgende Maßnahme getätigt werden können:
Investiver Zuschuss für die Finanzierung eines Kletterspielgerätes für die Gartenschule Lauchhammer-West – Grundschule
25.02.2015 - Hauptausschuss
Ö 11 -
(Sitzungsstatus lässt noch keine Beschlussanzeige zu)
04.03.2015 - Stadtverordnetenversammlung
Ö 11 - ungeändert beschlossen BESCHLUSS: 15/03/08
(Sitzungsstatus lässt noch keine Beschlussanzeige zu)