Bürgerinfo - Stadt Lauchhammer
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer beschließt gemäß § 82 Abs. 4 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg nach Kenntnisnahme des Prüfberichtes der Rechnungsprüferin vom 06.02.2015 den geprüften Jahresabschluss der Stadt Lauchhammer per 31.12.2012 einschließlich der Übersichten und des Anhanges.
Sachverhalt
Das Rechnungsprüfungsamt des Landkreises hat die Prüfung des Jahresabschlusses 2012 abgeschlossen. Mit dem Jahresabschluss wurden die Ergebnisrechnung, die Finanzrechnung, die Teilrechnungen, die Bilanz und der Rechenschaftsbericht sowie die den Jahresabschluss erläuternden Anlagen (Anhang, Anlagenübersicht, Forderungsübersicht und Verbindlichkeitenübersicht) geprüft. Die Bereiche Finanzmanagement und Kasse unterstützten die Prüfung des Jahresabschlusses.
In die Prüfung eingeschlossen waren die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze, die Haushaltsdurchführung sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses 2012 und der entsprechenden Anlagen.
Im Jahr 2012 musste bis zur Veröffentlichung des beschlossenen Haushalts am 8. März 2012 nach den Grundsätzen der vorläufigen Haushaltsführung gearbeitet werden. Die Beachtung der vorläufigen Haushaltsführung und die Einhaltung des beschlossenen Haushaltsplanes 2012 wurden durch Stichproben überprüft. Die ordnungsgemäße Abwicklung der Haushaltswirtschaft im Jahr 2012 wird bestätigt.
Mit dem Jahresabschluss zum 31.12.2012 wird ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Schuldenlage der Stadt Lauchhammer vermittelt. Die gesetzlichen Bestimmungen wurden eingehalten.
Das ordentliche Ergebnis 2012 weist einen Überschuss in Höhe von 824.421,50 € aus. Gegenüber dem fortgeschriebenen Planansatz stellt dies eine Verbesserung um 639.106,20 € dar. Der Überschuss wurde in die Rücklage gebucht. In der Bilanz zum 31.12.2012 wird damit eine Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses in Höhe von 2.821.324 € ausgewiesen. Das außerordentliche Ergebnis schließt mit einem Fehlbetrag in Höhe von 2.262,36 € ab. Damit erhöht sich der Fehlbetragsvortrag aus dem außerordentlichen Ergebnis auf 22.758,56 €.
Der Jahresabschluss 2012 enthält in Anlage 7 den Beteiligungsbericht. Dieser war nicht Gegenstand der Prüfung.
Wie bereits im vorigen Jahr besteht aufgrund des immensen Seitenumfanges des Jahresabschlusses und des Prüfberichtes für die Stadtverordneten im Amt für Finanzverwaltung die Möglichkeit der Einsichtnahme in v. g. Unterlagen. Es wird um Verständnis für diese Vorgehensweise gebeten.
Finanzielle Auswirkungen ja
Vorgang entspricht dem Haushaltsplan [x] Ja [ ] Nein
Alle Beträge in EUR. Anlagen
des Landkreises OSL vom 06.02.2015
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