Bürgerinfo - Stadt Lauchhammer
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer beschließt, dass gemäß § 69 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg die im Haushalt der Stadt Lauchhammer geplanten Ausgaben im Rahmen der vorläufigen Haushaltsführung für folgende Maßnahme getätigt werden können:
Errichtung eines Abwasseranschlusses für die Mehrzweckhäuser I und II in Kostebrau
Sachverhalt
Hinsichtlich der Errichtung von Schmutzwasseranschlüssen für die Mehrzweckhäuser I und II in Kostebrau wurde der Stadt Lauchhammer nach mehrmaliger Antragstellung beim Wasserverband Lausitz eine Fristverlängerung hinsichtlich des Anschlusszwanges bis spätestens Mitte 2016 gewährt.
Die Realisierung der Maßnahme ist in den Haushaltsjahren 2015 und 2016 geplant.
Um die Vorbereitungen und Durchführung der umfangreichen Entflechtungsmaßnahmen so vornehmen zu können, dass der o. g. Termin eingehalten wird, ist eine vorzeitige Mittelfreigabe notwendig.
Finanzielle Auswirkungen ja
Vorgang entspricht dem Haushaltsplan [ x ] Ja [ ] Nein
Investitions- Nummer: MZHIKO01/MZHIIKO02
Alle Beträge in EUR.
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