Bürgerinfo - Stadt Lauchhammer
Beschluss incl. Änderung
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer beschließt gemäß § 76 Abs. 2 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) den Höchstbetrag der Kassenkreditaufnahme auf 15.000.000 € zu begrenzen.
Beratungsergebnis:
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