Bürgerinfo - Stadt Lauchhammer
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Beschluss
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer beschließt, dass gemäß § 69 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg im Haushalt der Stadt Lauchhammer geplante Ausgaben im Rahmen der vorläufigen Haushaltsführung für folgende Maßnahme getätigt werden können:
Investiver Zuschuss für die Finanzierung eines Kletterspielgerätes für die Gartenschule Lauchhammer-West – Grundschule
Beratungsergebnis:
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