Bürgerinfo - Stadt Lauchhammer
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer beschließt, dass gemäß § 69 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg im Haushalt der Stadt Lauchhammer geplante Ausgaben im Rahmen der vorläufigen Haushaltsführung für folgende Maßnahme getätigt werden können:
Investiver Zuschuss für die Finanzierung eines Kletterspielgerätes für die Gartenschule Lauchhammer-West – Grundschule
Sachverhalt
Die Gartenschule Lauchhammer-West - Grundschule begeht im Mai dieses Jahres ihren 130. Geburtstag. Anlässlich dieses Jubiläums und als einer der Höhepunkte ist die Errichtung eines neuen Kletterspielgerätes für die Schülerinnen und Schüler vorgesehen. Die Gesamtkosten belaufen sich auf 18.063,14 €. Der Großteil dieses Betrages wurde bereits durch den Förderverein o. g. Schule mittels Spendenakquise aufgebracht.
Die fehlenden finanziellen Mittel i. H. v. 5.000,00 € sollen aus investiven Haushaltsmitteln zur Verfügung gestellt werden.
Für die Gartenschule Lauchhammer-West - Grundschule sind im Haushalt 5.000,00 € für investive Mittel eingeplant. Der Betrag soll für dieses Spielgerät zur Verfügung gestellt werden.
Finanzielle Auswirkungen ja
Vorgang entspricht dem Haushaltsplan [ X] Ja [ ] Nein
Alle Beträge in EUR.
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||