Bürgerinfo - Stadt Lauchhammer

Vorlage - 2015/004/VI  

 
 
Betreff: Beschluss über die Gültigkeit der Wahl zum Ortsbeirat des Ortsteils Kleinleipisch vom 25.01.2015
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Einreicher:Bürgermeister
Federführend:Hauptverwaltung Bearbeiter/-in: Mende, Andrea
Beratungsfolge:
Hauptausschuss Vorberatung
25.02.2015 
3. Sitzung des Hauptausschusses    
Stadtverordnetenversammlung Entscheidung
04.03.2015 
5. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung ungeändert beschlossen  (15/03/04)

 

Die Stadtverordnetenversammlung Lauchhammer beschließt gemäß § 84 Abs. 1 BbgKWahlG i. V. m. §§ 56 und 57 Abs. 1 Nr. 1 BbgKWahlG folgende Wahlprüfungsentscheidung:

 

Einwendungen gegen die Wahl des Ortsbeirates Kleinleipisch vom 25.01.2015 liegen nicht vor.  Die Wahl ist gültig.

 


Sachverhalt

 

Gemäß § 56 Brandenburgisches Kommunalwahlgesetz (BbgKWahlG) trifft die neugewählte Vertretung nach Ablauf der Einspruchsfrist von zwei Wochen nach der Bekanntgabe des Wahlergebnisses die Wahlprüfungsentscheidung. Da keine Wahleinsprüche eingegangen sind, trifft die Vertretung folgende Entscheidung gemäß § 57 Abs. 1 Nr. 1 BbgKWahlG: Einwendungen gegen die Wahl liegen nicht vor. Die Wahl ist gültig. Nach § 84 Abs. 1 BbgKWahlG findet diese Vorschrift auch für die unmittelbare Wahl der Ortsbeiräte Anwendung.

 

 


Finanzielle Auswirkungen                            keine

 

Vorgang entspricht dem Haushaltsplan               [  ] Ja                            [  ] Nein

 

Produkt:

 

 

 

 

 

 

 

Kostenträger:

 

 

 

 

 

 

 

Kostenstelle:

 

 

 

 

 

 

 

Sachkonto:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Betrag

davon
2015

davon
2016

davon
2017

davon
2018

Auswirkungen Ergebnishaushalt:
Ertrag
Aufwand


 


 


 


 


 

Auswirkungen Finanzhaushalt:
Auszahlung
Einzahlung


 


 


 


 


 

 

Alle Beträge in EUR.