Bürgerinfo - Stadt Lauchhammer
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer beschließt gemäß § 82 Abs. 4 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg nach Beschlussfassung des Jahresabschlusses der Stadt Lauchhammer zum 31.12.2012, einschließlich Übersichten und Anhang, den Hauptverwaltungsbeamten der Stadt Lauchhammer zu entlasten.
Sachverhalt
Durch das Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Oberspreewald-Lausitz wurde der Jahresabschluss für das Haushaltjahr 2012 nach § 104 i. V. m. § 82 Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) geprüft.
Nach den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen entspricht der Jahresabschluss 2012 den gesetzlichen Vorschriften, den Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen.
Es wird durch den Jahresabschluss 2012 unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Stadt Lauchhammer vermittelt. Der Rechenschaftsbericht steht im Einklang mit dem Jahresabschluss.
Bei der Abschlussprüfung ergaben sich keine Beanstandungen, die von ihrer Bedeutung her einer Entlastung des Hauptverwaltungsbeamten für das Haushaltjahr 2012 entgegenstehen.
Damit wird die Entlastung des Hauptverwaltungsbeamten für das Haushaltjahr 2012 gem. § 82 Abs. 4 BbgKVerf nach Beschluss des geprüften Jahresabschlusses empfohlen.
Finanzielle Auswirkungen ja
Vorgang entspricht dem Haushaltsplan [ x ] Ja [ ] Nein
Alle Beträge in EUR.
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