Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer beschließt, dass gemäß § 69 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg die im Haushalt der Stadt Lauchhammer geplanten Ausgaben im Rahmen der vorläufigen Haushaltsführung für folgende Maßnahme getätigt werden können:
Errichtung eines Abwasseranschlusses für die Mehrzweckhäuser I und II in Kostebrau
18.02.2015 - Wirtschafts-, Bau-, Verkehrs- und Umweltausschuss
Ö 6 -
(Sitzungsstatus lässt noch keine Beschlussanzeige zu)
19.02.2015 - Finanzausschuss
Ö 9 -
(Sitzungsstatus lässt noch keine Beschlussanzeige zu)
25.02.2015 - Hauptausschuss
Ö 10 -
(Sitzungsstatus lässt noch keine Beschlussanzeige zu)
04.03.2015 - Stadtverordnetenversammlung
Ö 10 - ungeändert beschlossen BESCHLUSS: 15/03/07
(Sitzungsstatus lässt noch keine Beschlussanzeige zu)