Die Stadtverordnetenversammlung Lauchhammer beschließt gemäß § 84 Abs. 1 BbgKWahlG i. V. m. §§ 56 und 57 Abs. 1 Nr. 1 BbgKWahlG folgende Wahlprüfungsentscheidung:
Einwendungen gegen die Wahl des Ortsbeirates Kleinleipisch vom 25.01.2015 liegen nicht vor. Die Wahl ist gültig.
25.02.2015 - Hauptausschuss
Ö 7 -
(Sitzungsstatus lässt noch keine Beschlussanzeige zu)
04.03.2015 - Stadtverordnetenversammlung
Ö 7 - ungeändert beschlossen BESCHLUSS: 15/03/04
(Sitzungsstatus lässt noch keine Beschlussanzeige zu)