Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer beschließt gemäß § 82 Abs. 4 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg nach Beschlussfassung des Jahresabschlusses der Stadt Lauchhammer zum 31.12.2012, einschließlich Übersichten und Anhang, den Hauptverwaltungsbeamten der Stadt Lauchhammer zu entlasten.
19.02.2015 - Finanzausschuss
Ö 6 -
(Sitzungsstatus lässt noch keine Beschlussanzeige zu)
25.02.2015 - Hauptausschuss
Ö 6 -
(Sitzungsstatus lässt noch keine Beschlussanzeige zu)
04.03.2015 - Stadtverordnetenversammlung
Ö 6 - ungeändert beschlossen BESCHLUSS: 15/03/03
(Sitzungsstatus lässt noch keine Beschlussanzeige zu)