Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer beschließt, die Stiftung Kunstguss-museum Lauchhammer für den Betrieb des Kunstgussmuseums und die Transformation 1.535° gGmbH für das Jahr 2026, zusätzlich zum für die Stiftung Kunstgussmuseum vertraglich gebundenen Festzuschuss von 60.000 Euro, mit einem Gesamtbetrag von 152.142,00 Euro für den Betrieb ihrer Einrichtungen zu fördern.
Damit beläuft sich der Gesamtzuschuss für die Stiftung Kunstgussmuseum Lauchhammer und für die Transformation 1.535° gGmbH für das Jahr 2026 auf insgesamt 212.142,00 Euro.
Der zusätzliche Betrag setzt sich wie folgt zusammen:
60.000 Euro Festzuschuss
31.000,00 Euro flexibler Zuschuss lt. BV 2017/018/VI
121.142,00 Euro zusätzliche Mittel
Der Gesamtzuschuss in Höhe von 212.142 Euro wird als institutioneller Zuschuss gezahlt.
Die Auszahlung des zusätzlichen Zuschussbetrages erfolgt in Teilbeträgen:
40.292,50 Euro mit Fälligkeit 15.01.2026
40.292,50 Euro mit Fälligkeit 15.04.2026
40.292,50 Euro mit Fälligkeit 15.07.2026
40.292,50 Euro mit Fälligkeit 15.10.2026
jeweils an die Stiftung Kunstgussmuseum Lauchhammer
und
12.743,00 Euro mit Fälligkeit 15.01.2026
12.743,00 Euro mit Fälligkeit 15.04.2026
12.743,00 Euro mit Fälligkeit 15.07.2026
12.743,00 Euro mit Fälligkeit 15.10.2026
jeweils an die Transformation 1.535° gGmbH.
Die Mittel sind aus Haushaltsmitteln des Jahres 2026 zur Verfügung zu stellen.
Die Auszahlung ist mit folgenden Auflagen verbunden:
Der Nachweis ist zu erbringen, dass Fördermittel und Sponsoringgelder für den Betrieb der
Einrichtungen von den Zuschussnehmern beantragt bzw. angeworben wurden.
Die Stiftung Kunstgussmuseum Lauchhammer und die Transformation 1.535° g GmbH
arbeiten weiterhin im Rahmen ihrer Möglichkeiten und der Erfordernisse an der Umsetzung
bzw. an der Klärung offener Fragen und Sachlagen des Projektes ERZ und KOHLE aktiv mit, soweit dies erforderlich ist.
Der Betrieb der Einrichtungen der Stiftung Kunstgussmuseum Lauchhammer und der gGmbH ist in der jetzigen Art der Betreibung unverändert weiterzuführen.
In der Zahlung des Zuschusses ist der flexible Zuschussbetrag in Höhe von 31.000,00 Euro
lt. BV 2017/018/VI enthalten und ist für 2026 nicht extra zu beantragen.