Bürgerinfo - Stadt Lauchhammer

Vorlage - II/52/98 I  

 
 
Betreff: Bebauungsplan "Innenstadt Lauchhammer-Mitte Nr. 1" (ehemalige Kaufhalle)
hier: Einleitung des Verfahrens zur Aufhebung des Bebauungsplanes
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Einreicher:Bürgermeister
Federführend:FB Gebäudemanagement, Bauverwaltung und Bauhof Bearbeiter/-in: Reiß, Carina
Beratungsfolge:
Wirtschafts-, Bau-, Verkehrs- und Umweltausschuss Vorberatung
30.04.2019 
20. Sitzung des Wirtschafts-, Bau-, Verkehrs- und Umweltausschusses ungeändert beschlossen   
Hauptausschuss Vorberatung
08.05.2019 
21. Sitzung des Hauptausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtverordnetenversammlung Entscheidung
15.05.2019 
24. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung ungeändert beschlossen  (19/05/14)
Anlagen:
Anlage zur BV II/52/98 I

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Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer beschließt die Einleitung des Verfahrens zur Aufhebung des mit Beschluss-Nr. II/52/98 2.E.z.3.Ä. vom 13.09.2011 als Satzung beschlossenen Bebauungsplans „Innenstadt Lauchhammer-Mitte Nr. 1“ (ehemalige Kaufhalle) und die damit verbundene Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 BauGB und die Beteiligung der Behörden nach § 4 BauGB.

 

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Sachverhalt

 

Für das Plangebiet wurde am 31.11.2011 mit Beschluss-Nr. II/52/98 2.E.z.3.Ä. der Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan „Innenstadt Lauchhammer-Mitte Nr. 1“ (ehemalige Kaufhalle) gefasst.

Der Bebauungsplan hat mit seiner Veröffentlichung im Amtsblatt 3/2011 vom 05.10.2011 Rechtskraft erlangt. Gegenstand des Planes ist die Ausweisung eines Sondergebietes Einkauf SO (Einkauf) auf den Flurstücken 1321, 272, 273/1, 273/2, 278/1, 278/2, 278/3 tw, 266, 1496, 1497 der Flur 14 der Gemarkung Lauchhammer.

Da die ursprünglich auf dem Standort vorgesehene Bebauung mit einem Einzelhandelsobjekt zwischenzeitlich an der Ortrander Straße über einen gesonderten Vorhabenbezogenen Bebauungsplan realisiert wurde, ist der bestehende Bebauungsplan funktionslos geworden. Eine Funktionslosigkeit ist dann anzunehmen, wenn auf Grund einer tatsächlichen Entwicklung eine Planverwirklichung auf absehbare Zeit objektiv ausgeschlossen ist, die planerische Gesamtkonzeption oder das mit der Festsetzung verfolgte Planungsziel nicht zu verwirklichen ist.

 

In der Ergänzung zum Einzelhandels- und Zentrenkonzept für die Stadt Lauchhammer vom 20.04.2017 wird dieser Standort als möglicher Potenzialstandort mit multifunktionaler Nutzung zur Stärkung des Zentrums Lauchhammer ausgewiesen. Grundstückszuschnitt und Erreichbarkeit (potenzielle Grundstückszufahrt) bedingen jedoch nur eine eingeschränkte Eignung als Grundversorgungsstandort. Die Funktion der ehemaligen Nahversorgungslage Wilhelm-Pieck-Straße kann nicht übernommen werden. Vielmehr empfiehlt das ursprüngliche Einzelhandels- und Zentrenkonzept aus 2012 das Ziel der Herausbildung einer „Neuen Mitte“ für Lauchhammer. Das Konzept empfiehlt weiterhin eine städtebaulich prioritäre Entwicklung.

 

Weiterhin problembehaftet ist die Ausweisung eines zweiten Baufensters im Bereich der nördlichen „Alte Gartenstraße“ hinter den Grundstücken der Hausnummern 2,4 und 6. Eine Bebaubarkeit ist gegenwärtig nicht gegeben, da eine öffentlich-rechtliche Erschließung fehlt. Der vorliegende Bebauungsplan sieht eine entsprechende Erschließung auch nicht vor.

 

Nach Aufhebung des Bebauungsplanes „Innenstadt Lauchhammer-Mitte Nr. 1“ (ehemalige Kaufhalle) sind die nicht vom Sondergebiet Einkauf betroffenen Grundstücke bauplanungs- und bauordnungsrechtlich nach § 34 BauGB (Zulässigkeit von Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile) zu beurteilen.

 

Der Geltungsbereich umfasst neben den o. g. Flurstücken im Sondergebiet Einkauf, die Flurstücke 1683, 281, 1645, 1644, 284, 1672, 1673, 286/1, 15, 14/1, 14/2, 13, 12, 275/3, 1679 tw, 1730, 277/6, 276/4, 274 tw, 273/2, 268/1, 271, 270, 269, 264, 267/1, 1483, 1681, 1671, 1670, 263/1, 263/2, 268/2, 277/4 und 1720 tw in der Flur 14 der Gemarkung Lauchhammer.

 

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Finanzielle Auswirkungennein

 

Vorgang entspricht dem Haushaltsplan [  ] Ja[  ] Nein

 

Produkt:

 

 

 

 

 

 

 

Kostenträger:

 

 

 

 

 

 

 

Kostenstelle:

 

 

 

 

 

 

 

Sachkonto:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Betrag

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2018

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davon
2021

Auswirkungen Ergebnishaushalt:
Ertrag
Aufwand



 



 



 



 



 

Auswirkungen Finanzhaushalt:
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Auszahlung



 



 



 



 



 

 

Alle Beträge in EUR.

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Anlagen

 

rechtskräftiger Bebauungsplan „Innenstadt Lauchhammer-Mitte Nr. 1“ (ehemalige Kaufhalle)

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage zur BV II/52/98 I (782 KB)