Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer benennt gemäß § 19 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg – BbgKVerf – i. V. m. § 5 Abs. 1 der Hauptsatzung der Stadt Lauchhammer, Herrn Werner Blaschke, wohnhaft in 01979 Lauchhammer, Weinbergstraße 34, mit sofortiger Wirkung als Naturschutzbeauftragten.
13.09.2012 - Hauptausschuss
Ö 8 - ungeändert beschlossen
(Sitzungsstatus lässt noch keine Beschlussanzeige zu)
19.09.2012 - Stadtverordnetenversammlung
Ö 9 - ungeändert beschlossen BESCHLUSS: 12/09/32
(Sitzungsstatus lässt noch keine Beschlussanzeige zu)