Bürgerinfo - Stadt Lauchhammer
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer beschließt die Abwägung der öffentlichen und privaten Belange (lt. § 1 Abs. 7 BauGB) zum Vorhaben- und Erschließungsplan „Solarpark Lauchhammer-Kokerei“.
Sachverhalt
Für den Vorhaben- und Erschließungsplan „Solarpark Lauchhammer-Kokerei“ wurde in der Stadtverordnetenversammlung am 18.01.2012 der Beschluss zur Aufstellung des Vorhaben- und Erschließungsplanes gefasst.
Die Beteiligung der Behörden nach § 4a Abs. 2 BauGB erfolgte mit Schreiben vom 04. Juni 2012.
Die Beteiligung der Öffentlichkeit wurde in Form einer Auslegung vom 04. Juni 2012 bis einschließlich 05. Juli 2012 durchgeführt.
Nach Auswertung der Stellungnahmen der Behörden und der Beteiligung der Öffentlichkeit bestehen keine grundsätzlichen Bedenken, die Einfluss auf die Bauleitplanung haben.
Finanzielle Auswirkungen nein
Anlagen
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