Bürgerinfo - Stadt Lauchhammer
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer beschließt gemäß § 1 Abs. 3 BauGB die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Windpark Kostebrau“ und die damit verbundene Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 BauGB und die Beteiligung der Behörden nach § 4 BauGB.
Sachverhalt Die in der Anlage dargestellte Fläche soll als Windpark entwickelt werden.
Es handelt sich hierbei um Flächen des vorhandenen Windparks in Kostebrau und um ehemalige Tagebauflächen, welche durch den Eigentümer, die LMBV mbH, rekultiviert wurden und werden.
Die vorhandenen Windenergieanlagen in Kostebrau sollen zurückgebaut werden. Die neu zu errichtenden Anlagen werden in einem Mindestabstand von 1000 m zur Wohnbebauung errichtet. Mit dem Einhalten des gesetzlich vorgegebenen Mindestabstandes kann die Wohn- und Lebensqualität im Ortsteil Kostebrau wesentlich verbessert werden.
Die betroffenen Flächen sind alle dem Außenbereich nach § 35 BauGB zuzuordnen. Das Errichten von Windenergieanlegen sind prädestinierte Vorhaben, welche im Außenbereich zulässig sind. Für die Umsetzung des Planungszieles ist die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit der Ausweisung eines Sondergebietes für die Windkraftnutzung notwendig.
Plangebiet
Teil 1
Gemarkung Kostebrau Flur 2 Flurstücke 12, 13, 14 Gemarkung Kostebrau Flur 5 Flurstück 111
Teil 2
Gemarkung Kostebrau Flur 1 Flurstücke 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 17, 38, 39, 40, Gemarkung Kostebrau Flur 2 Flurstück 13
Gemarkung Kostebrau Flur 3 Flurstücke 347, 480, 521
Mit der Nutzung der Flächen für die Windkraft schafft die Stadt Lauchhammer eine Grundlage für die Nutzung alternativer Energie.
Das geplante Vorhaben kann gemäß § 8 Abs. 2 BauGB nicht aus den bisherigen Darstellungen des Flächennutzungsplanes entwickelt werden. Der Flächennutzungsplan ist demzufolge gemäß § 8 Abs. 3 BauGB parallel zu ändern.
Für die Erarbeitung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes und die Änderung des Flächennutzungsplanes entstehen der Stadt Lauchhammer keine Kosten.
Finanzielle Auswirkungen keine
Vorgang entspricht dem Haushaltsplan [ ] Ja [ ] Nein
Alle Beträge in EUR.
Anlagen Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Windpark Kostebrau
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