Bürgerinfo - Stadt Lauchhammer

Vorlage - 2012/024/V I  

 
 
Betreff: Aufstellungsbeschluss zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan "Windpark Kostebrau"
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Einreicher:1. Bürgermeister
2. Bieback
Federführend:Amt IV Bearbeiter/-in: Pfützner, Frank
Beratungsfolge:
Wirtschafts-, Bau-, Verkehrs- und Umweltausschuss Vorberatung
05.09.2012 
14. Sitzung des Wirtschafts-, Bau-, Verkehrs- und Umweltausschusses    
Hauptausschuss Vorberatung
13.09.2012 
17. Sitzung des Hauptausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtverordnetenversammlung Entscheidung
19.09.2012 
18. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung ungeändert beschlossen  (12/09/35)
Anlagen:
2012-09-04 BV_Anlage

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer beschließt gemäß § 1 Abs. 3 BauGB die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Windpark Kostebrau“ und die damit verbundene Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 BauGB und die Beteiligung der Behörden nach § 4 BauGB.

 

 


Sachverhalt

Die in der Anlage dargestellte Fläche soll als Windpark entwickelt werden.

 

Es handelt sich hierbei um Flächen des vorhandenen Windparks in Kostebrau und um ehemalige Tagebauflächen, welche durch den Eigentümer, die LMBV mbH, rekultiviert wurden und werden.

 

Die vorhandenen Windenergieanlagen in Kostebrau sollen zurückgebaut werden. Die neu zu errichtenden Anlagen werden in einem Mindestabstand von 1000 m zur Wohnbebauung errichtet. Mit dem Einhalten des gesetzlich vorgegebenen Mindestabstandes kann die Wohn- und Lebensqualität im Ortsteil Kostebrau wesentlich verbessert werden.

 

Die betroffenen Flächen sind alle dem Außenbereich nach § 35 BauGB zuzuordnen. Das Errichten von Windenergieanlegen sind prädestinierte Vorhaben, welche im Außenbereich zulässig sind. Für die Umsetzung des Planungszieles ist die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit der Ausweisung eines Sondergebietes für die Windkraftnutzung notwendig.

 

Plangebiet

 

Teil 1

 

Gemarkung Kostebrau Flur 2 Flurstücke 12, 13, 14

Gemarkung Kostebrau Flur 5 Flurstück 111

 

Teil 2

 

Gemarkung Kostebrau Flur 1 Flurstücke               3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 17, 38, 39, 40,
41, 42, 43, 44, 45, 46, 47, 48, 54, 55, 56, 58, 59, 60, 61, 62, 63, 64, 65, 66, 67, 68, 69, 70, 71, 72, 73, 74, 75, 76, 77, 78, 79, 80, 83, 85, 86, 87, 88, 89, 90, 91, 92, 93, 94, 95, 96, 97, 98, 99, 100, 101, 102, 103, 104, 105, 106, 107, 108, 109, 110, 111, 112, 113, 114, 115, 116, 123, 125, 127, 137, 12/1, 12/2, 36/1, 36/2, 36/3, 36/4, 36/5, 37/1, 37/2, 37/3, 37/4, 37/5, 57/1, 57/2, 57/3, 84/1, 84/2,
 


Gemarkung Kostebrau Flur 2 Flurstück              13

 

Gemarkung Kostebrau Flur 3 Flurstücke              347, 480, 521

 

 

Mit der Nutzung der Flächen für die Windkraft schafft die Stadt Lauchhammer eine Grundlage für die Nutzung alternativer Energie.

 

Das geplante Vorhaben kann gemäß § 8 Abs. 2 BauGB nicht aus den bisherigen Darstellungen des Flächennutzungsplanes entwickelt werden. Der Flächennutzungsplan ist demzufolge gemäß § 8 Abs. 3 BauGB parallel zu ändern.

 

Für die Erarbeitung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes und die Änderung des Flächennutzungsplanes entstehen der Stadt Lauchhammer keine Kosten.

 

 


Finanzielle Auswirkungen                            keine

 

Vorgang entspricht dem Haushaltsplan               [  ] Ja                            [  ] Nein

 

Produkt:

 

 

 

 

 

 

 

Kostenträger:

 

 

 

 

 

 

 

Kostenstelle:

 

 

 

 

 

 

 

Sachkonto:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Betrag

davon
2012

davon
2013

davon
2014

davon
2015

Auswirkungen Ergebnishaushalt:
Ertrag
Aufwand


 


 


 


 


 

Auswirkungen Finanzhaushalt:
Auszahlung
Einzahlung


 


 


 


 


 

 

Alle Beträge in EUR.

 


Anlagen

Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Windpark Kostebrau

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 2012-09-04 BV_Anlage (1324 KB)