Bürgerinfo - Stadt Lauchhammer
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer beschließt in Umsetzung und Ergänzung der Vereinsförderrichtlinie der Stadt Lauchhammer sowie der Entgeltordnung der Stadt Lauchhammer Nachstehendes:
Sachverhalt
Für mindestens zwei kommunale Objekte gibt es relativ konkrete Anfragen, diese neu bzw. erneut für Vereine zur Verfügung zu stellen. Von einer weiteren Erhöhung der bereits überdimensionalen Anzahl von kommunalen Objekten, die den Vereinen zur Nutzung zur Verfügung gestellt werden, wird aus der Warte der Stadtverwaltung dringend abgeraten. Nur eine komplette Übernahme der Kosten durch den potenziellen Nutzer sollte genehmigungsfähig sein, da ansonsten ein Widerspruch zum Haushaltssicherungskonzept 2012 entsteht.
Bei der nach wie vor vorhandenen Vielzahl der Sportplätze und insbesondere Rasenflächen sowie der dringenden Notwendigkeit, die Tätigkeiten des Bauhofes effektiver zu gestalten und den personellen Ressourcen anzupassen, wird die Übergabe der kompletten Verantwortung und Realisierung der Rasenpflege auf die jeweiligen Vereine als unverzichtbar angesehen. Positive Einzelbeispiele von Vereinen, die das bereits praktizieren, belegen, dass diese Herangehensweise durchaus realistisch ist. Entsprechend der vorliegenden gültigen Verträge obliegt die Pflege und Unterhaltung bereits den Vereinen, es bedarf aktuell der praktischen Umsetzung der Regelung.
Der Vorschlag zum Ablauf der konzeptionellen Vorbereitung der Entwicklungsstrategie der Objekte berücksichtigt einerseits die gesamte Bandbreite der relevanten kommunalen Objekte, d. h. nicht nur der Sportstätten. Er stellt weiterhin darauf ab, dass im Zuge der Umsetzung der neuen Vereinsförderrichtlinie und Entgeltordnung die Erfahrungswerte der nächsten 1 bis 2 Jahre sowie die weitere demografische und Mitgliederzahlentwicklung einfließen sollten. Erst auf dieser Basis erscheint ein realistisches und zukünftig finanzierbares Gesamtkonzept möglich.
Finanzielle Auswirkungen nein
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