Bürgerinfo - Stadt Lauchhammer

Vorlage - 2012/022/V  

 
 
Betreff: Vereinsangelegenheiten
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Einreicher:1. Bürgermeister
2. Rother
Federführend:Amt I Beteiligt:Hauptverwaltung
Bearbeiter/-in: Rother, Jörg   
Beratungsfolge:
Sozial-, Gesundheits-, Bildungs-, Jugend-, Sport- und Kulturausschuss Vorberatung
10.09.2012 
14. Sitzung des Gesundheits-, Sozial-, Bildungs-, Kultur-, Jugend- und Sportausschusses ungeändert beschlossen   
Hauptausschuss Vorberatung
13.09.2012 
17. Sitzung des Hauptausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtverordnetenversammlung Entscheidung
19.09.2012 
18. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung ungeändert beschlossen  (12/09/31)

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer beschließt in Umsetzung und Ergänzung der Vereinsförderrichtlinie der Stadt Lauchhammer sowie der Entgeltordnung der Stadt Lauchhammer Nachstehendes:

 

  1. Die Nutzung von kommunalen Objekten für Vereinstätigkeiten, in Gebäuden, die bisher nicht oder nicht mehr für entsprechende Aktivitäten zur Verfügung gestellt wurden, ist nur ohne Betriebskostenzuschuss gemäß § 3 Abs. 2 der Vereinsförderrichtlinie der Stadt Lauchhammer genehmigungsfähig. Gleiches gilt für Vereine, die Betriebskosten nach § 13 der Entgeltordnung der Stadt Lauchhammer zu zahlen haben.
     
  2. Seitens der Stadt Lauchhammer erfolgt ab dem 01. Januar 2013 grundsätzlich keinerlei Beteiligung an den Kosten für die Pflege der kommunalen von Fußballvereinen genutzten Rasenflächen.
     
  3. Der Entwurf eines neuen Sportstättenentwicklungskonzeptes wird bis zum IV. Quartal 2013 vorbereitet und den Stadtverordneten zur Diskussion vorgelegt. Bis zum Ende des I. Quartals 2014 wird das Konzept um die sonstigen kommunalen Objekte, in denen Vereinstätigkeiten und ähnliche Aktivitäten stattfinden, erweitert. 
    Eine Gesamtbeschlussfassung incl. notwendiger Anpassungen der Vereinsförderrichtlinie der Stadt Lauchhammer und der Entgeltordnung der Stadt Lauchhammer wird für September 2014 angestrebt und in der Haushaltsplanung für 2015 und Folgejahre berücksichtigt.

 


Sachverhalt

 

Für mindestens zwei kommunale Objekte gibt es relativ konkrete Anfragen, diese neu bzw. erneut für Vereine zur Verfügung zu stellen. Von einer weiteren Erhöhung der bereits überdimensionalen Anzahl von kommunalen Objekten, die den Vereinen zur Nutzung zur Verfügung gestellt werden, wird aus der Warte der Stadtverwaltung dringend abgeraten. Nur eine komplette Übernahme der Kosten durch den potenziellen Nutzer sollte genehmigungsfähig sein, da ansonsten ein Widerspruch zum Haushaltssicherungskonzept 2012 entsteht.

 

Bei der nach wie vor vorhandenen Vielzahl der Sportplätze und insbesondere Rasenflächen sowie der dringenden Notwendigkeit, die Tätigkeiten des Bauhofes effektiver zu gestalten und den personellen Ressourcen anzupassen, wird die Übergabe der kompletten Verantwortung und Realisierung der Rasenpflege auf die jeweiligen Vereine als unverzichtbar angesehen. Positive Einzelbeispiele von Vereinen, die das bereits praktizieren, belegen, dass diese Herangehensweise durchaus realistisch ist. Entsprechend der vorliegenden gültigen Verträge obliegt die Pflege und Unterhaltung bereits den Vereinen, es bedarf aktuell der praktischen Umsetzung der Regelung.

 

Der Vorschlag zum Ablauf der konzeptionellen Vorbereitung der Entwicklungsstrategie der Objekte berücksichtigt einerseits die gesamte Bandbreite der relevanten kommunalen Objekte, d. h. nicht nur der Sportstätten. Er stellt weiterhin darauf ab, dass im Zuge der Umsetzung der neuen Vereinsförderrichtlinie und Entgeltordnung die Erfahrungswerte der nächsten 1 bis 2 Jahre sowie die weitere demografische und Mitgliederzahlentwicklung einfließen sollten. Erst auf dieser Basis erscheint ein realistisches und zukünftig finanzierbares Gesamtkonzept möglich. 

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen                                                                      nein