Bürgerinfo - Stadt Lauchhammer
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer beschließt die Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen in der Stadt Lauchhammer gemäß Anlage.
Sachverhalt Die Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen in der Stadt Lauchhammer regelt die Verfahrensweise zur Beitragserhebung.
Im verwaltungsrechtlichen Verfahren PGH Farbenkreis ./. Stadt Lauchhammer, AZ: 4 K 349/07, wurde in der mündlichen Verhandlung seitens der Richterin festgestellt, dass die in § 5 Buchstaben a-d der Erschließungsbeitragssatzung festgelegte Steigerung der Nutzungsfaktoren für die jeweiligen Vollgeschosse das unterschiedliche Maß baulicher Nutzung nicht vorteilsgerecht erfasst.
Damit diese Regelung und auch die Satzung über die Erhebung von Erschließungs-beiträgen in der Stadt Lauchhammer rechtssicher ist, empfiehlt sich ein Nutzungsfaktor von 1,0 bei einer Bebaubarkeit mit einem Vollgeschoss und eine Steigerung des Nutzungsfaktors je weiterem Vollgeschoss um 0,25.
Folgende Änderung der Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen in der Stadt Lauchhammer wurde in der Neufassung vorgenommen:
Der § 5 – Verteilung des umlagefähigen Erschließungsaufwandes - Absatz 4 erhält folgende Fassung:
„Zur Berücksichtigung des unterschiedlichen Maßes der Nutzung wird die Fläche (Abs. 2 oder 3) vervielfacht mit 1,0 bei einer Bebaubarkeit mit einem Vollgeschoss. Je weiterem Vollgeschoss erhöht sich der Nutzungsfaktor um 0,25.
Bei Grundstücken, die in einer der baulichen oder gewerblichen Nutzung vergleichbaren Weise genutzt werden können (z.B. Dauerkleingärten, Freibäder, Friedhöfe, Sportanlagen) wird die Fläche mit 0,5 vervielfacht.“
Finanzielle Auswirkungen nein
Anlagen Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen in der Stadt Lauchhammer
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