Bürgerinfo - Stadt Lauchhammer

Vorlage - 2012/018/V  

 
 
Betreff: Neufassung der Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen in der Stadt Lauchhammer
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Einreicher:1. Bürgermeister
2. Bieback
Federführend:Amt IV Bearbeiter/-in: Sanne, Anja
Beratungsfolge:
Wirtschafts-, Bau-, Verkehrs- und Umweltausschuss Vorberatung
05.09.2012 
14. Sitzung des Wirtschafts-, Bau-, Verkehrs- und Umweltausschusses    
Hauptausschuss Vorberatung
13.09.2012 
17. Sitzung des Hauptausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtverordnetenversammlung Entscheidung
19.09.2012 
18. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung ungeändert beschlossen  (12/09/28)
Anlagen:
Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen in der Stadt Lauchhammer

 

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer beschließt die Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen in der Stadt Lauchhammer gemäß Anlage.

 

 

 


Sachverhalt

Die Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen in der Stadt Lauchhammer regelt die Verfahrensweise zur Beitragserhebung.

 

Im verwaltungsrechtlichen Verfahren PGH Farbenkreis ./. Stadt Lauchhammer,

AZ: 4 K 349/07, wurde in der mündlichen Verhandlung seitens der Richterin festgestellt, dass die in § 5 Buchstaben a-d der Erschließungsbeitragssatzung festgelegte Steigerung der Nutzungsfaktoren für die jeweiligen Vollgeschosse das unterschiedliche Maß baulicher Nutzung nicht vorteilsgerecht erfasst.

 

Damit diese Regelung und auch die Satzung über die Erhebung von Erschließungs-beiträgen in der Stadt Lauchhammer rechtssicher ist, empfiehlt sich ein Nutzungsfaktor von 1,0 bei einer Bebaubarkeit mit einem Vollgeschoss und eine Steigerung des Nutzungsfaktors je weiterem Vollgeschoss um 0,25.

 

Folgende Änderung der Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen in der Stadt Lauchhammer wurde in der Neufassung vorgenommen:

 

Der § 5 – Verteilung des umlagefähigen Erschließungsaufwandes - Absatz 4 erhält folgende Fassung:

 

„Zur Berücksichtigung des unterschiedlichen Maßes der Nutzung wird die Fläche (Abs. 2

oder 3) vervielfacht mit 1,0 bei einer Bebaubarkeit mit einem Vollgeschoss. Je weiterem Vollgeschoss erhöht sich der Nutzungsfaktor um 0,25.

 

Bei Grundstücken, die in einer der baulichen oder gewerblichen Nutzung vergleichbaren Weise genutzt werden können (z.B. Dauerkleingärten, Freibäder, Friedhöfe, Sportanlagen) wird die Fläche mit 0,5 vervielfacht.“

 

 


Finanzielle Auswirkungen                                                        nein

 

 


Anlagen

Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen in der Stadt Lauchhammer

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen in der Stadt Lauchhammer (34 KB)