Bürgerinfo - Stadt Lauchhammer
Beschluss
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer benennt gemäß § 19 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg – BbgKVerf – i. V. m. § 5 Abs. 1 der Hauptsatzung der Stadt Lauchhammer, Herrn Werner Blaschke, wohnhaft in 01979 Lauchhammer, Weinbergstraße 34, mit sofortiger Wirkung als Naturschutzbeauftragten.
Beratungsergebnis:
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