Bürgerinfo - Stadt Lauchhammer
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer benennt gemäß § 19 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg – BbgKVerf – i. V. m. § 5 Abs. 1 der Hauptsatzung der Stadt Lauchhammer, Herrn Werner Blaschke, wohnhaft in 01979 Lauchhammer, Weinbergstraße 34, mit sofortiger Wirkung als Naturschutzbeauftragten.
Sachverhalt
In der Hauptsatzung der Stadt Lauchhammer (Neufassung vom 14.06.2012) ist die Benennung eines Naturschutzbeauftragten zur Vertretung der Gruppe der Naturschutzinteressierten im Stadtgebiet festgelegt. Diese ehrenamtliche Funktion begleitet Herr Werner Blaschke bereits seit 1974 sehr engagiert. Die Stadt Lauchhammer würdigte sein unermüdliches Engagement 1999 mit der Verleihung des Ehrenbürgerrechtes.
Als Aufwandsentschädigung ist gemäß Beschluss-Nr. 02/02/04 (BV III/13/02 – Aufwandsentschädigung für ehrenamtliche Beauftragte) nach wie vor ein Betrag von monatlich 50,00 € vorgesehen.
Finanzielle Auswirkungen ja
Vorgang entspricht dem Haushaltsplan [ x ] Ja [ ] Nein
Alle Beträge in EUR.
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