Bürgerinfo - Stadt Lauchhammer

Vorlage - 2012/021/V  

 
 
Betreff: Benennung eines Naturschutzbeauftragten
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Einreicher:1. Bürgermeister
2. Rother
Federführend:Amt I Bearbeiter/-in: Rother, Jörg
Beratungsfolge:
Hauptausschuss Vorberatung
13.09.2012 
17. Sitzung des Hauptausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtverordnetenversammlung Entscheidung
19.09.2012 
18. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung ungeändert beschlossen  (12/09/32)

 

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer benennt gemäß § 19 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg – BbgKVerf – i. V. m. § 5 Abs. 1 der Hauptsatzung der Stadt Lauchhammer, Herrn Werner Blaschke, wohnhaft in 01979 Lauchhammer, Weinbergstraße 34, mit sofortiger Wirkung als Naturschutzbeauftragten.

 

 


Sachverhalt

 

In der Hauptsatzung der Stadt Lauchhammer (Neufassung vom 14.06.2012) ist die Benennung eines Naturschutzbeauftragten zur Vertretung der Gruppe der Naturschutzinteressierten im Stadtgebiet festgelegt. Diese ehrenamtliche Funktion begleitet Herr Werner Blaschke bereits seit 1974 sehr engagiert. Die Stadt Lauchhammer würdigte sein unermüdliches Engagement 1999 mit der Verleihung des Ehrenbürgerrechtes.

 

Als Aufwandsentschädigung ist gemäß Beschluss-Nr. 02/02/04  (BV III/13/02 – Aufwandsentschädigung für ehrenamtliche Beauftragte) nach wie vor ein Betrag von monatlich 50,00 € vorgesehen.

 

 


Finanzielle Auswirkungen                                                        ja

 

Vorgang entspricht dem Haushaltsplan               [ x ] Ja                            [  ] Nein

 

Produkt:

 

 

 

 

 

 

 

Kostenträger:

111.2.05.05

 

 

 

 

 

 

Kostenstelle:

011006

 

 

 

 

 

 

Sachkonto:

542170

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Betrag

davon
2012

davon
2013

davon
2014

davon
2015

Auswirkungen Ergebnishaushalt:
Ertrag
Aufwand

 

 

monatlich 50,00 €
 


 


 


 


 

Auswirkungen Finanzhaushalt:
Auszahlung
Einzahlung


 


 


 


 


 

 

Alle Beträge in EUR.