Bürgerinfo - Stadt Lauchhammer
Beschluss
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer beauftragt den Bürgermeister, eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung nach § 23 des Gesetzes über die kommunale Gemeinschaftsarbeit im Land Brandenburg über den Betrieb eines geeigneten Personenstandsregisterverfahrens und den Betrieb des IT- Fachverfahrens AutiStA im Standesamt zwischen der Stadt Lauchhammer und der Stadt Cottbus abzuschließen.
Beratungsergebnis:
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