Bürgerinfo - Stadt Lauchhammer
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer beauftragt den Bürgermeister, eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung nach § 23 des Gesetzes über die kommunale Gemeinschaftsarbeit im Land Brandenburg über den Betrieb eines geeigneten Personenstandsregisterverfahrens und den Betrieb des IT- Fachverfahrens AutiStA im Standesamt zwischen der Stadt Lauchhammer und der Stadt Cottbus abzuschließen.
Sachverhalt
Die Stadt Lauchhammer ist nach dem Personenstandsgesetz verpflichtet ein elektronisches Personenstandsregister einzuführen. Das KRZ Cottbus als Eigenbetrieb der Stadt Cottbus bietet allen Brandenburger Kommunen den Betrieb des ePR-Servers für das elektronische Personenstandsregister und der Sicherungsregister sowie den Betrieb des Fachverfahrens AutiStA im KRZ Cottbus (Eigenbetrieb der Stadt Cottbus) als Dienstleister an. Die organisatorischen und technischen Voraussetzungen, wie Softwarelizensierungen und Anschluss an das Landesverwaltungsnetz sind bei den beteiligten Partnern gegeben. Durch eine Vereinbarung mit der Stadt Cottbus besteht die Möglichkeit am Aufbau eines zentralen Registers im Sinne des §67 PStG teilzunehmen, nachdem eine entsprechende Verordnung der Landesregierung in Kraft tritt. Laut dem Schreiben des Werkleiters des KRZ Cottbus vom 23.07.2012 ist der Wortlaut der vorliegenden Öffentlich-rechtlichen Vereinbarung durch das Ministerium des Innern des Landes Brandenburg als genehmigungsfähig erklärt worden.
Finanzielle Auswirkungen ja
Vorgang entspricht dem Haushaltsplan [ x ] Ja [ ] Nein
Alle Beträge in EUR.
Anlagen Öffentlich-rechtliche Vereinbarung über den Betrieb eines geeigneten Personenstandsregisterverfahrens und den Betrieb des IT-Fachverfahrens Automation im Standesamt
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