Bürgerinfo - Stadt Lauchhammer

Vorlage - 2012/020/V  

 
 
Betreff: Öffentlich-rechtliche Vereinbarung über den Betrieb eines geeigneten Personenstandsregisterverfahrens und den Betrieb des IT-Fachverfahrens Automation im Standesamt
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Einreicher:1. Bürgermeister
2. Rother
Federführend:Amt I Bearbeiter/-in: Rothe, Detlef
Beratungsfolge:
Hauptausschuss Vorberatung
13.09.2012 
17. Sitzung des Hauptausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtverordnetenversammlung Entscheidung
19.09.2012 
18. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung ungeändert beschlossen  (12/09/30)
Anlagen:
Öffentlich-rechtliche Vereinbarung

 

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer beauftragt den Bürgermeister, eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung nach § 23 des Gesetzes über die kommunale Gemeinschaftsarbeit im Land Brandenburg über den Betrieb eines geeigneten Personenstandsregisterverfahrens und den Betrieb des IT- Fachverfahrens AutiStA im Standesamt zwischen der Stadt Lauchhammer und der Stadt Cottbus abzuschließen.

 

 


Sachverhalt

 

Die Stadt Lauchhammer ist nach dem Personenstandsgesetz verpflichtet ein elektronisches Personenstandsregister einzuführen. Das KRZ Cottbus als Eigenbetrieb der Stadt Cottbus bietet allen Brandenburger Kommunen den Betrieb des ePR-Servers für das elektronische Personenstandsregister und der Sicherungsregister sowie den Betrieb des Fachverfahrens AutiStA im KRZ Cottbus (Eigenbetrieb der Stadt Cottbus) als Dienstleister an.

Die organisatorischen und technischen Voraussetzungen, wie Softwarelizensierungen und Anschluss an das Landesverwaltungsnetz sind bei den beteiligten Partnern gegeben.

Durch eine Vereinbarung mit der Stadt Cottbus besteht die Möglichkeit am Aufbau eines zentralen Registers im Sinne des §67 PStG teilzunehmen, nachdem eine entsprechende Verordnung der Landesregierung in Kraft tritt.

Laut dem Schreiben des Werkleiters des KRZ Cottbus vom 23.07.2012 ist der Wortlaut der vorliegenden Öffentlich-rechtlichen Vereinbarung durch das Ministerium des Innern des Landes Brandenburg als genehmigungsfähig erklärt worden.

 

 


Finanzielle Auswirkungen                                                        ja

 

Vorgang entspricht dem Haushaltsplan               [ x ] Ja                            [  ] Nein

 

Produkt:

 

 

 

 

 

 

 

Kostenträger:

111.5.04.01

 

 

 

 

 

 

Kostenstelle:

111006

 

 

 

 

 

 

Sachkonto:

0527199

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Betrag

davon
2012

davon
2013

davon
2014

davon
2015

Auswirkungen Ergebnishaushalt:
Ertrag
Aufwand


 


 

 

 

ca. 2.200,00
 

 

 

ca. 2.200,00
 

 

 

ca. 2.200,00
 

Auswirkungen Finanzhaushalt:
Auszahlung
Einzahlung


 


 


 


 


 

 

Alle Beträge in EUR.

 


Anlagen

Öffentlich-rechtliche Vereinbarung über den Betrieb eines geeigneten Personenstandsregisterverfahrens und den Betrieb des IT-Fachverfahrens Automation im Standesamt

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Öffentlich-rechtliche Vereinbarung (563 KB)