Bürgerinfo - Stadt Lauchhammer
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer beschließt die Satzung des Vorhaben- und Erschließungsplanes „Solarpark Lauchhammer-Kokerei“ laut § 10 Abs. 1 BauGB mit den Festsetzungen aus der Abwägung (BV 2012/001/V II), den Textlichen Festsetzungen, der Planzeichnung vom 18. Juli 2012 und den Artenschutz Fachbeitrag vom 01. Juni 2012 gemäß Anlage.
Die Begründung zum Vorhaben- und Erschließungsplan in der Fassung vom 01. Juni 2012 wird gebilligt.
Sachverhalt
Am 18. Januar 2012 wurde in der öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Beschluss zur Aufstellung eines Vorhaben- und Erschließungsplanes „Solarpark Lauchhammer-Kokerei“ gefasst.
Mit Schreiben vom 04. Juni 2012 erfolgte die Beteiligung der Behörden am Bauleitverfahren.
Die Beteiligung der Öffentlichkeit wurde in Form einer öffentlichen Auslegung vom 06. Juni 2012 bis einschließlich 05. Juli 2012 durchgeführt.
Der Abwägungsbeschluss (BV 2012/001/V II) wird voraussichtlich in der Sitzung am 19. September 2012 gefasst. Das Ergebnis wird den Beteiligten gem. § 3 Abs. 2 BauGB mitgeteilt.
Folgerichtig wäre dann der Beschluss über den Vorhaben- und Erschließungsplan „Solarpark Lauchhammer-Kokerei“ als Satzung zu fassen.
Angesichts des immensen Seitenumfanges der Satzung des Vorhaben- und Erschließungsplanes „Solarpark Lauchhammer-Kokerei“ sowie der dazugehörigen großflächigen Zeichnungen (A0) wird den Fraktionsvorsitzenden jeweils ein Exemplar in Papierform (A4) übergeben. Zusätzlich besteht für die Stadtverordneten im Amt IV, Zimmer 249 die Möglichkeit der Einsichtnahme in v. g. Unterlagen. Es wird um Ihr Verständnis für diese Vorgehensweise gebeten.
Finanzielle Auswirkungen nein
Anlage Vorhaben- und Erschließungsplan „Solarpark Lauchhammer-Kokerei“ (Textliche Festsetzungen, Grünordnungsplan, Fachbeitrag Artenschutz und Begründung)
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