Der aktuelle Konzessionsvertrag Strom der Stadt Lauchhammer wurde im Jahr 2002 mit der envia Mitteldeutsche Energie AG abgeschlossen und endet am 31.12.2021.
Nach § 46 Absatz 2 Energiewirtschaftsgesetz müssen die Wegenutzungsrechte zur lei-tungsgebundenen Energieversorgung in einem vergabeähnlichen Verfahren, kurz „Konzes-sionsvergabe“ genannt, spätestens aller 20 Jahre neu vergeben werden.
Diese Verfahren und die beim Wechsel des Konzessionsnehmers auftretenden Fragen sind kompliziert.
Deswegen sollte bei der Konzessionsvergabe seitens unserer Stadt sehr sorgfältig gearbeitet werden. Wichtig ist, dass die Vorschriften zur Konzessionsvergabe mit dem „Gesetz zur Änderung der Vorschriften zur Vergabe von Wegenutzungsrechten zur leitungsgebundenen Energieversorgung“ vom 27. Januar 2017 beachtet werden. Wesentliches Anliegen dieses neu gestalteten Vergabeverfahrens ist es, die Rechtssicherheit bei der Konzessionsvergabe zu erhöhen.
Diese Änderungen haben unmittelbare Auswirkungen auf Städte und Gemeinden wie Lauchhammer, bei denen Konzessionsverträge demnächst auslaufen. Da Städte und Ge-meinden diese Verfahren in der Regel nur alle 20 Jahre durchführen, gehören sie nicht zum kommunalen Alltag. Es liegt also wenig Know-how über das Verfahren als Ganzes, insbe-sondere aber über die rechtssichere Gestaltung der einzelnen Verfahrensschritte vor.
Unser Ziel ist es, die Vergabe ohne inhaltliche oder Verfahrensfehler unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung zu realisieren und der Stadt Lauchhammer maximale Konzes-sionseinnahmen und sonstige zulässige Nebenleistungen für die nächsten 20 Jahre zu
sichern.
Um einen Wettbewerb um die Konzession zu ermöglichen, ist die Stadt Lauchhammer verpflichtet, das Ende des Konzessionsvertrages durch Veröffentlichung im Bundesanzeiger bekannt zu machen.
Im Rahmen der Veröffentlichung im Bundesanzeiger nach § 46 Absatz 3 EnWG sind die folgenden Punkte von uns zu beachten:
Publikationsorgan ist der Bundesanzeiger, den es heute nur noch in der elektroni-schen Version gibt.
Zeitpunkt:
Die Bekanntmachung muss spätestens zwei Jahre vor Ablauf des Konzessions-vertrages, also Ende 2019 erfolgen. Sollten sich jedoch mehrere Interessenten um das Verteilnetz bewerben oder sollte ein Wechsel des Konzessionsnehmers erfolgen, dann übersteigt die Dauer des Verfahrens nicht selten das Ablaufdatum des Konzessionsvertrages. Wir schlagen daher vor, unsere Bekanntmachung im Bundes-anzeiger unverzüglich zu veröffentlichen.
Inhalt:
Welchen Inhalt die Bekanntmachung haben muss oder sollte, ist im Energie-wirtschaftsgesetz nur zum Teil geregelt. Empfohlen wird insbesondere folgender In-halt: - Enddatum des aktuellen Konzessionsvertrages: 31.12.2021
- Name des aktuellen Konzessionsnehmers: envia Mitteldeutsche Energie AG mit Sitz in Chemnitz
- Bezeichnung des Konzessionsgebietes: Stadt Lauchhammer mit allen Ortsteilen
- Art des Energieversorgungsnetzes: Strom
- Vorstellung der Stadt bezüglich der Laufzeit des neuen Vertrages: ab 01.01.2022 mit einer Laufzeit von 20 Jahren
- Aufforderung: das Interesse an der Nutzung der öffentlichen Verkehrswege zu bekunden
- Fristsetzung zur Interessenbekundung: die Frist drei Kalendermonate ab Veröffentlichung darf nicht unterschritten werden
- Angaben zur Form der Interessenbekundung: Schriftform
- ausdrücklicher Hinweis: Daten bezüglich der technischen und wirtschaftlichen Situation des Energieversorgungsnetzes stellt die Stadt zur Verfügung
Hinweis:
da es sich um vertrauliche Daten des aktuellen Konzessionsnehmers handelt, ist zu deren Einsichtnahme vorab eine Vertraulichkeitsvereinbarung abzuschließen
Mitteilung von:
Postanschrift und Ansprechpartner seitens der Stadt, sinnvollerweise auch E-Mail-Adresse und Telefonnummer (sog. Verfahrensleitende Stelle)
Die Stadtverwaltung Lauchhammer hat eine solche Bekanntmachung bereits vorbereitet und wird diese in Kürze im Bundesanzeiger veröffentlichen.Nach Ablauf der Frist von 3 Monaten werde ich Sie über das Ergebnis der Bekanntmachung informieren.