Bürgerinfo - Stadt Lauchhammer
Beschluss
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer beschließt die im Stadtgebiet Lauchhammer erforderlichen öffentlichen Personenverkehrsdienste im Wege der Direktvergabe nach Art. 5 Abs. 4 Verordnung (EG) 1370/2007 i. V. m. § 8 a Abs. 1 und 3 Personenbeförderungsgesetz (PBefG) an das Verkehrsunternehmen Busverkehr Gerd Schmidt GmbH für den Zeitraum von 10 Jahren ab dem 24.03.2020 zu vergeben und mit dem Unternehmen einen öffentlichen Dienstleistungsauftrag abzuschließen.
Der Bürgermeister wird mit der Durchführung des Direktverfahrens, insbesondere dem Abschluss des öffentlichen Dienstleistungsauftrages (öDA) betraut. Er ist befugt, alle zur Umsetzung des Beschlusses notwendigen Erklärungen abzugeben und zu empfangen und das Verfahren mit dem Genehmigungsverfahren zur Erteilung von Linienverkehrs-genehmigung für öffentliche Personenverkehrsdienste zu koordinieren. Die Linienverkehrs-genehmigung soll für das Linienbündel „Stadtverkehr Lauchhammer“ gebündelt erteilt werden.
Beratungsergebnis:
Bericht an das Gremium Stand vom 08.11.2018: Die Veröffentlichung im EU-Amtsblatt ist am 17.09.2018 erfolgt. Der Veröffentlichungsdauer beträgt 3 Monate.
Bericht an das Gremium Stand vom 20.08.2018: In Abstimmung mit dem LBV wird das Auslaufen der Liniengenehmigung im EU-Amtsblatt Anfang September veröffentlicht. Das Rechtsanwaltsbüro Rößler trifft dazu die Vorbereitungen zur Veröffentlichung.
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