Bürgerinfo - Stadt Lauchhammer
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer beschließt die im Stadtgebiet Lauchhammer erforderlichen öffentlichen Personenverkehrsdienste im Wege der Direktvergabe nach Art. 5 Abs. 4 Verordnung (EG) 1370/2007 i. V. m. § 8 a Abs. 1 und 3 Personenbeförderungsgesetz (PBefG) an das Verkehrsunternehmen Busverkehr Gerd Schmidt GmbH für den Zeitraum von 10 Jahren ab dem 24.03.2020 zu vergeben und mit dem Unternehmen einen öffentlichen Dienstleistungsauftrag abzuschließen.
Der Bürgermeister wird mit der Durchführung des Direktverfahrens, insbesondere dem Abschluss des öffentlichen Dienstleistungsauftrages (öDA) betraut. Er ist befugt, alle zur Umsetzung des Beschlusses notwendigen Erklärungen abzugeben und zu empfangen und das Verfahren mit dem Genehmigungsverfahren zur Erteilung von Linienverkehrs-genehmigung für öffentliche Personenverkehrsdienste zu koordinieren. Die Linienverkehrs-genehmigung soll für das Linienbündel „Stadtverkehr Lauchhammer“ gebündelt erteilt werden.
Sachverhalt
Das Unternehmen Busverkehr Gerd Schmidt GmbH hatte nach erfolgter EU- Ausschreibung im Vergabeverfahren den Zuschlag für die Verkehrsleistung des Stadtlinienverkehrs Lauchhammer erhalten. Vom Landesamt für Bauen und Verkehr wurde auf dieser Grundlage die Genehmigung für die Einrichtung und den Betrieb der Stadtlinien 690, 691, 692, 693 in Lauchhammer für den Zeitraum vom 24.03.2012 – 23.03.2020 erteilt.
Das Unternehmen leistet einen zuverlässigen und qualitätsorientierten Stadtverkehr in Lauchhammer. Seit dem 01. August 2012 hat das Unternehmen in der Wilhelm-Pieck-Straße 12, Lauchhammer-Mitte, seinen Firmensitz. Dies eröffnete eine unmittelbare Ansprechbarkeit für alle Belange des Stadtverkehrs. Auch für Kunden des Stadtverkehrs ist das Servicebüro in unmittelbarer Nähe des zentralen Busumsteigeplatzes schnell erreichbar.
Ziel ist es, die Verkehrsleistungen im Stadtgebiet Lauchhammer an das Unternehmen Busverkehr Gerd Schmidt GmbH ab dem 24.03.2020 ohne EU-Ausschreibung direkt zu vergeben.
Die Möglichkeit zu einer solchen Direktvergabe eröffnet Art. 5 Abs. 4 VO (EG) 1370/07. Dort heißt es:
„Sofern dies nicht nach nationalem Recht untersagt ist, können die zuständigen Behörden entscheiden, öffentliche Dienstleistungsaufträge, die entweder einen geschätzten Jahresdurchschnitt von weniger als 1 000 000 EUR oder eine jährliche öffentliche Personenverkehrsleistung von weniger als 300 000 km aufweisen, direkt zu vergeben. Im Falle von öffentlichen Dienstleistungsaufträgen, die direkt an kleine oder mittlere Unternehmen, die nicht mehr als 23 Fahrzeuge betreiben, vergeben werden, können diese Schwellen entweder auf einen geschätzten Jahresdurchschnittswert von weniger als 2 000 000 EUR oder eine jährliche öffentliche Personenverkehrsleistung von weniger als 600 000 km erhöht werden.“
Diese Voraussetzungen liegen für die Verkehrsleistung im Stadtlinienverkehr Lauchhammer vor. Im Ergebnis der Direktvergabe ist mit dem Unternehmen Busverkehr Gerd Schmidt GmbH ein öffentlicher Dienstleistungsauftrag zu schließen. Die Laufzeit soll hierbei 10 Jahre (Höchstfrist) betragen.
Das Verfahren zur Vergabe des öDA muss mit der Genehmigungsbehörde abgestimmt werden. Der Aufgabenträger (Stadt Lauchhammer) hat das Verfahren zur Direktvergabe des öDA im Amtsblatt der EU bekanntzumachen.
Die einzelnen Linien im Stadtgebiet Lauchhammer sollen gebündelt als Linienbündel „Stadt Lauchhammer“ genehmigt werden. Dies ist nach § 9 Abs. 2 PBefG möglich.
Der künftige Fahrplankilometersatz für die Verkehrsleistung im Stadtverkehr Lauchhammer wurde in Höhe von 1,93 €/Fplkm (Netto) festgesetzt. Dieser Kostensatz bewegt sich somit im unteren Bereich ortsüblicher Kostensätze für Verkehrsleistungen im ÖPNV (1,90 € bis 2,30 €/Fplkm Netto).
Um das Verfahren in der vorgesehenen Art und Weise zu gestalten bedarf es der Beschlussfassung durch die Stadtverordnetenversammlung.
Finanzielle AuswirkungenJa
Vorgang entspricht dem Haushaltsplan [x] Ja[ ] Nein
Alle Beträge in EUR *aus derzeitiger Sicht **Kalkulation im Abgleich mit der vorhandenen regionalen Datenbank .
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