Bürgerinfo - Stadt Lauchhammer

Vorlage - 2005/034/IV 5.Ä. II  

 
 
Betreff: 5. Änderung - Flächennutzungsplan der Stadt Lauchhammer
hier: Abwägungsbeschluss "Sondergebiet Solarenergienutzung Kostebrau"
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Einreicher:Bürgermeister
Federführend:FB Gebäudemanagement, Bauverwaltung und Bauhof Bearbeiter/-in: Bieback, Matthias
Beratungsfolge:
Wirtschafts-, Bau-, Verkehrs- und Umweltausschuss Vorberatung
06.06.2018 
16. Sitzung des Wirtschafts-, Bau-, Verkehrs- und Umweltausschusses ungeändert beschlossen   
Hauptausschuss Vorberatung
13.06.2018 
17. Sitzung des Hauptausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtverordnetenversammlung Entscheidung
20.06.2018 
20. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung ungeändert beschlossen  (18/06/13)
Anlagen:
Anlage zur BV 2005/034/IV 5.Ä. II

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Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer beschließt abschließend über die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfes der 5. Änderung des Flächennutzungsplanes in der Fassung vom Februar 2017 eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB sowie der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB gem. der vorliegenden Zusammenstellung (Abwägungsprotokoll).

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die Öffentlichkeit sowie die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die Stellungnahmen eingereicht haben, von diesem Ergebnis unter Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

 

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Sachverhalt

 

Am 21.06.2017 wurde in der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Beschluss
Nr. 2005/034/IV I 5.Ä. zur 5. Änderung des Flächennutzungsplanes „Sondergebiet Solarenergienutzung Kostebrau“ gefasst.

 

Die Beteiligung der Öffentlichkeit wurde in Form einer Auslegung vom 18.09.2017 bis zum 18.10.2017 durchgeführt.

 

Die Behörden, sonstige Träger öffentlicher Belange sowie die Nachbargemeinden wurden mit Schreiben vom 09.03.2017 (gem. § 2 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB) am Bauleitplanverfahren beteiligt.

 

Die im Verfahren vorgebrachten Belange der Beteiligten konnten untereinander und gegeneinander abgewogen und mit Beschluss (17/06/19) der Stadtverordnetenversammlung legitimiert werden. Das Ergebnis wird den Beteiligten mitgeteilt.

 

 

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Finanzielle Auswirkungennein

 

 

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Anlagen:

 

Abwägungsprotokoll

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage zur BV 2005/034/IV 5.Ä. II (6954 KB)