Bürgerinfo - Stadt Lauchhammer
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer beschließt, dass gemäß § 69 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg die im Haushalt der Stadt Lauchhammer geplanten Ausgaben im Rahmen der vorläufigen Haushaltsführung für folgende Maßnahmen getätigt werden können:
Sicherungsmaßnahmen Schlossparkgebäude
Sachverhalt
Die Stadt Lauchhammer hat 2017 die Schlossparkgebäude im Rahmen einer Versteigerung erworben.
Auf Grund des desolaten Bauzustandes ist eine Notsicherung der Gebäude dringend geboten.
Voraussetzung für die Sicherung des Gebäudebestandes sind vorbereitende Untersuchungen hinsichtlich der Sockelfeuchte, der Holzbauteile und der Fundamente. Die Kosten dafür werden ca. 30.000,00 € betragen. Es werden die Orangerie, das Kavaliershaus und die alte Försterei untersucht.
Erst im Ergebnis der Gutachten können die konkreten Sicherungsmaßnahmen geplant und durchgeführt werden.
Finanzielle AuswirkungenJa
Vorgang entspricht dem Haushaltsplan [ ] Ja[ x ] Nein
Alle Beträge in EUR.
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||