Bürgerinfo - Stadt Lauchhammer

Auszug - 5. Änderung - Flächennutzungsplan der Stadt Lauchhammer hier: Abwägungsbeschluss "Sondergebiet Solarenergienutzung Kostebrau"  

 
 
20. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung
TOP: Ö 7 Beschluss:18/06/13
Gremium: Stadtverordnetenversammlung Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mi, 20.06.2018 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 19:48
Raum: Kulturhaus Saal
Ort:
2005/034/IV 5.Ä. II 5. Änderung - Flächennutzungsplan der Stadt Lauchhammer
hier: Abwägungsbeschluss "Sondergebiet Solarenergienutzung Kostebrau"
     
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Einreicher:Bürgermeister
Federführend:FB Gebäudemanagement, Bauverwaltung und Bauhof Bearbeiter/-in: Bieback, Matthias

Beschluss

 

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer beschließt abschließend über die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfes der 5. Änderung des Flächennutzungsplanes in der Fassung vom Februar 2017 eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB sowie der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB gem. der vorliegenden Zusammenstellung (Abwägungsprotokoll).

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die Öffentlichkeit sowie die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die Stellungnahmen eingereicht haben, von diesem Ergebnis unter Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

 

 


Beratungsergebnis:

x

einstimmig

 

mit Mehrheit

 

zurückgezogen

20

Ja

0

Nein

0

Enthaltung

x

lt. Beschluss

 

abweichend

 

abgelehnt

Ausschließung § 22 Bbg KVerf

 

Wiedervorlage

 

 


  Beschluss: 20.06.2018 Stadtverordnetenversammlung ungeändert beschlossen
Termingerecht am 15.08.2018 realisiert Koordinierung:
FB Gebäudemanagement, Bauverwaltung und Bauhof Bearbeitung:
FB Gebäudemanagement, Bauverwaltung und Bauhof
Sachbearbeiter/-in: Jana Fechner Sachbearbeiter/-in: Matthias Bieback
Termin: 15.08.2018 Status: 15.08.2018
Auftrag: Bitte den Realisierungsstand mitteilen!

Bericht an das Gremium (Stand vom 15.08.2018):

Der Abwägungsbeschluss ist im Zusammenhang mit dem Feststellungsbeschluss zu betrachten und Voraussetzung für diesen.