Bürgerinfo - Stadt Lauchhammer

Auszug - Vorhabenbezogener Bebauungsplan VEP 1/2018 - "Erweiterung des Betriebsgeländes und Errichtung von PV-Freianlagen ; Kleinleipisch; Lichterfelder Straße 14 hier: Aufstellungsbeschluss  

 
 
20. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung
TOP: Ö 9 Beschluss:18/06/15
Gremium: Stadtverordnetenversammlung Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mi, 20.06.2018 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 19:48
Raum: Kulturhaus Saal
Ort:
2018/010/VI I Vorhabenbezogener Bebauungsplan VEP 1/2018 - "Erweiterung des Betriebsgeländes und Errichtung von PV-Freianlagen ; Kleinleipisch; Lichterfelder Straße 14
hier: Aufstellungsbeschluss
     
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Einreicher:Bürgermeister
Federführend:FB Gebäudemanagement, Bauverwaltung und Bauhof Bearbeiter/-in: Bieback, Matthias

Beschluss

 

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer beschließt die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes VEP 1/2018 Erweiterung des Betriebsgeländes und Errichtung von PV-Freianlagen; Kleinleipisch; Lichterfelder Straße 14“ und die damit verbundene Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 BauGB und die Beteiligung der Behörden nach § 4 BauGB.

 

 


Beratungsergebnis:

x

einstimmig

 

mit Mehrheit

 

zurückgezogen

17

Ja

0

Nein

3

Enthaltung

x

lt. Beschluss

 

abweichend

 

abgelehnt

Ausschließung § 22 Bbg KVerf

 

Wiedervorlage

 

 


  Beschluss: 20.06.2018 Stadtverordnetenversammlung ungeändert beschlossen
Mit Terminverzug am 08.11.2018 realisiert Koordinierung:
FB Gebäudemanagement, Bauverwaltung und Bauhof Bearbeitung:
FB Gebäudemanagement, Bauverwaltung und Bauhof
Sachbearbeiter/-in: Jana Fechner Sachbearbeiter/-in: Matthias Bieback
Termin: 29.10.2018 Status: 08.11.2018
Auftrag: Bitte den Realisierungsstand mitteilen!

Bericht an das Gremium

Stand vom 08.11.2018:

Der Vorhabenträger lässt gegenwärtig den Vorhabenbezogenen Bebauungsplan erarbeiten. Nach Vorlage dessen wird das Verfahren mit den vorgeschriebenen Beteiligungsschritten fortgesetzt.

 

Bericht an das Gremium

Stand vom 21.08.2018:

Gegenwärtig erfolgt die Vermessung des Plangebietes im Auftrag des Vorhabenträgers.

Diese ist Voraussetzung für die weiteren Planungsschritte.